HU überzogen Strafe beim TÜV bezahlt und soll jetzt die selbe Strafe bei der Polizei bezahlen?
Hallo,
Ich habe meine Hauptuntersuchung leider 4 Monate überzogen, als mir das aufgefallen ist habe ich natürlich direkt einen Termin beim TÜV gemacht.
Dort sind ein paar Mängel aufgefallen die ich ersteinmal beseitigen musste. In der Zeit bis zur Nachuntersuchung hat die Polizei mein Auto natürlich erwischt und ich habe eine Knolle bekommen.
Nun meine Frage,
Muss ich die Strafgebühr von 25€ jetzt nocheinmal bezahlen obwohl ich diese beim TÜV bereits bezahlt habe und innerhalb der Nachuntersuchungs Frist beim TÜV war?
1 Antwort
Die 20 EUR, die Du beim TÜV bezahlt hast sind eine "Ergänzungsuntersuchungsgebühr gem Gebührenordnung Straßenverkehr".
Die hat der Gesetzgeber eingeführt, nachdem die Rückdatierung der Plakettenlaufzeit abgeschafft wurde.
Aus der Mängelstatistik hat sich ergeben, dass die Leute, die heute trotzdem noch überziehen, um sich einen Laufzeitvorteil zu verschaffen, Autos vorführen, bei denen der Prüfaufwand um durchschnittlich 20% höher ist.
Um diese Überziehungen zu unterbinden sieht die GebOStr diese Gebührt vor, wenn die HU Frist mehr als 2 Monate überschritten wurde.
Die Polizeit hingegen hat Dich wegen des Verstoßes der überzogenen HU verwarnt, das hat nichts miteinander zu tun,