TÜV überziehen?

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Hi, eigentlich darf man den TÜV überhaupt nicht überziehen.

Auch wenn das erst nach einiger Zeit ein Bußgeld nach sich zieht:

Nach mehr als 2 Monaten in Deinem Fall also ab 01.Oktober 15 € und ab 01. Dezember 25 €.

Dennoch musst Du damit rechnen, dass Du auch vorher eine Mängelkarte und kurze Frist zur Behebung dessen bekommst.

Das was die Kollegin schrieb mit Stilllegung und fehlendem Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles ist aber nicht richtig.

Da würde es nur Ärger geben, wenn ein technischer Mangel schuld am Unfall war. Das wäre aber auch mit noch laufender HU so.