Trotz Abzug der Abgeltungssteuer beim Verkauf von Aktien, in die Steuerklärung aufnehmen?

3 Antworten

Ne, musst Du nicht.

Aber durch die Günstigerprüfung oder steuerliche Ereignisse wie Ausbuchung eines Wertpapiers kannst Du evtl. eine Steuererstattung bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dann muss ich das ganze doch eigentlich nicht mehr bei der Steuererklärung mit angeben oder ? :)

Grundsätzlich nein. Die Kapitalertragssteuer ist eine Abgeltungsteuer und damit sind, wie es der Name schon sagt, alle steuerlichen Dinge diesbezüglich abgegolten.

Es kann aber sinnvoll sein, das in der Steuererklärung abzugeben, um die Günstigerprüfung oder die Überprüfung des Steuereinbehalts nutzen zu können. Ist aber eben keine Pflicht.

Eine Ausnahme noch: Solltest du zu viele Freistellungsaufträge verteilt haben, beispielsweise bei ING 1.000 € und nochmals bei deiner einem Broker wie Trade Republik oder so 1.000 €, dann musst du bei zu viel freigestellten Kapitalerträgen wieder eine Steuererklärung abgeben. Deswegen sollte man immer darauf achten bei allen Banken wirklich nur maximal 1.000 € freistellen zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Du musst nicht, die Günstigerprüfung sollte man ggf trotzdem machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"