Trinkgeld als Servicekraft ohne eigenen Geldbeutel?
Ich arbeite im Service und darf laut meinen Chefs noch keinen eigenen Geldbeutel haben. Allerdings nehme ich Bestellungen auf, bediene Gäste, Decke Tische, bringe Getränke und Essen und bin genauso eingebunden wie meine Kollegen.
Ohne Geldbeutel kann ich nicht kassieren, weshalb ich auch kein eigenes Trinkgeld verdienen kann. Dies geht jetzt schon seit vier Wochen so und ich bekomme nur ab und zu sehr unregelmäßig ein paar Scheine von den Kollegen zugesteckt.
Mir wurde gesagt ich soll froh sein überhaupt etwas zu bekommen. Ich finde das irgendwie nicht fair. Ich war zuvor zwar kein Kellner und musste noch viel lernen, bin aber als Servicekraft angestellt und gebe jeden Tag mein Bestes.
Ich wirke an etlichen Tischen am Wohlbefinden unserer Gäste mit und bediene die Tische häufig auch allein.
1 Antwort
Ich habe frühers in Deutschland als Techniker Veranstaltungen betreut und beraten und kenne das Gastroprinzip von den meisten Firmen so:
Die Servicekraft darf nur einen Geldbeutel haben.
Der Geldbeutel wird mit einer definierten Bestückung an Scheinen und Wechselgeld übergeben und im 4 Augen Prinzip geprüft und gegengezeichnet.
Jede Bestellung wird boniert, egal ob mit Bons oder digital im System.
Der Umsatz und der theoretische Inhalt des Geldbeutels für jede Servicekraft ist damit am Ende der Veranstaltung oder des Arbeitstages bekannt.
Der Inhalt des Geldbeutels wird gezählt und wieder gegengezeichnet.
Der Überschuss ist das Trinkgeld der Servicekraft und wird ihr gutgeschrieben oder wieder ausbezahlt.
Das ist das faire Prinzip des Trinkgeldes, leider gibt es vereinzelt von den Betreibern aber auch schwarze Schafe...
Nein, der Überschuss wird der jeweiligen Servicekraft verbucht. Es wird ihr heute meist nicht mehr in Bargeld ausbezahlt, sondern gutgeschrieben. Digitale Kassen sind ja Standard, auch bei größeren Veranstaltungen. Und mit „heute“ meinte ich das „heute“ von 2014, da hatte ich das letzte mal in Deutschland im Veranstaltungssektor gearbeitet 😉. Und der reine Angestellte darf das Trinkgeld steuerfrei behalten, da gibt es sogar ein Gesetz dafür sofern der Geber dies rein freiwillig gezahlt hat. Alle, die das nicht so handhaben sind meiner Meinung nach schwarze Schafe. Servicekräfte arbeiten ja meist für den Mindestlohn, da ist das ja nur fair. Aber leider, leider habe ich bereits von mehreren Leuten gehört, daß das nicht alle Firmen so handhaben. Ich spreche jetzt aber von Veranstaltungen mit Gastroservice, da ist das so… oder sollte so sein…
Aber es gibt ja auch Kellner ohne Inkassovollmacht, die aber Speisen und Getränke zustellen und teilweise auch Bestellungen aufnehmen - die kriegen dann gar nix?
Und manchmal kassiert ja auch jemand ab, den man dabei das erste Mal sieht.
Ich hätte gedacht, daß es da, zumindest teilweise, einen gemeinsamen Topf gibt.
Ja, ich glaube ich weiß was du meinst, das wird in größeren Betrieben oder der Systemgastronomie so gemacht. Wir hatten ein ähnliches Thema mal bei Veranstaltungen für Personal an der Schänke, das kam auch in einer der Nachbesprechungen mal zur Sprache, daß hier eine Zustimmung aller Beteiligten gegeben sein muß, da das Trinkgeld ja eigentlich von Gesetzeswegen Steuerfrei demjenigen gehört, dem es gegeben wurde. Aber hier muß ich ganz klar sagen, da bräuchte es dann einen Rechtsexperten...
Das ist soweit klar, aber die Frage ist, ob alles an den Zahlkellner geht oder das aufs gesamte Personal verteilt wird.