Trennung, wer bekommt das Auto?

4 Antworten

Das Auto gehört deinem Ehemann. Er hat es geerbt und ist Eigentümer. Du bist nur Halter/Besitzer des Auto.

Habt ihr keinen Ehevertrag so hattet ihr eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass ihr einen eventuellen Zugewinn in der Ehe aufteilen müsstet (und nur diesen Anteil). Bei einem Auto ist sicherlich kein Zugewinn vorhanden.

Leider weiß ich nicht wie es mit Verlust ist, ob auch dieser aufgeteilt wird. Dann müsstest du eventuell sogar noch Geld anteilig für den Wertverlust des Autos zahlen und darfst es dennoch nicht behalten.

So oder so gehört das Auto rechtlich gesehen nicht dir. Das ist sogar rechtlich sehr eindeutig und wird nicht davon beeinflusst ob du die Versicherung oder sonstiges gezahlt hast.

wenn dazu keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt die gemeinsame Vermögensteilung. je nach Zeitwert, also Vergleiche im Internet suchen und dann hälftig auszahlen auch mit Verrechnung von anderen Gegenständen wie Kühlschrank und co.

Das Auto ist auf Deinen Namen angemeldet, somit ist es Dein Auto, Du bist die Eigentümerin.

Die Vorgeschichte des Autos ist irrelevant.


Rasentraktor007  05.06.2024, 12:11

Das wird zwar immer wieder verbreitet, ist aber komplett falsch:

Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht, wer in der Zulassung steht, ist der Halter.

tommgrinn  05.06.2024, 12:47
@GanzEgal0815

Nein gehört es nicht, der Eigentümer bleibt Eigentümer, wenn es keinen Ehevertrag gibt. Die Standardehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Eine eventuelle Wertsteigerung muss aber aufgeteilt werden, ist aber in diesem Falle sicherlich nicht gegeben.

Die Frage ist, ob man auch dessen Verlust aufteilt.

buddl1358  05.06.2024, 12:11

wäre zu einfach, gemeinsam erworbenes Vermögen in der Ehe....

In Deutschland ist derjenige der den Kraftfahrzeugbrief hat (nicht unbedingt derjenige der darin eingetragen ist!) Besitzer des Fahrzeugs. Halter bzw. Halterin kann jedoch eine andere Person sein.

Woher ich das weiß:Recherche