Trennung, wer bekommt das Auto?
Hallo diese Frage kam schon öfter allerdings ist es bei uns etwas komplizierter. Also mein Mann und ich uns kennengelernt haben. Hatte jeder sein Auto. Mein Mann hatte seins geerbt von seinem Vater und lief auf seiner Mutter.
Als meins kaputt ging, da haben wir schon zusammen gewohnt. Wir haben uns dazu entschlossen, mein Auto zu verkaufen da es sich nicht mehr gelohnt hat, es zu reparieren.
Nach unserer Hochzeit habe ich das Auto auf meinen Namen angemeldet und Versicherung und steuern gezahlt da ich als Frau Allein Verdienerin bin.
Ich benutze das Auto täglich um zur Arbeit zu kommen, einkaufen und um mich um meinen Vater zu kümmern. Kind zur Schule usw.
Auf Grund das ich allein Verdienerin bin habe ich natürlich auch die Werkstatt Rechnungen bezahlt, TÜV, Versicherung, ADAC usw.
Jetzt Frage ich mich natürlich wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich dass Auto behalten kann. Ich erhalte zusätzlich Wohngeld für mich und meinen Sohn und kann mir kein anderes Auto kaufen, das geht finanziell nicht. Aber ohne Auto komme ich nicht zur Arbeit . Öffentliche Verkehrsmittel sehr schlechte Verbindung . Freue mich auf Antworten
4 Antworten
Das Auto gehört deinem Ehemann. Er hat es geerbt und ist Eigentümer. Du bist nur Halter/Besitzer des Auto.
Habt ihr keinen Ehevertrag so hattet ihr eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass ihr einen eventuellen Zugewinn in der Ehe aufteilen müsstet (und nur diesen Anteil). Bei einem Auto ist sicherlich kein Zugewinn vorhanden.
Leider weiß ich nicht wie es mit Verlust ist, ob auch dieser aufgeteilt wird. Dann müsstest du eventuell sogar noch Geld anteilig für den Wertverlust des Autos zahlen und darfst es dennoch nicht behalten.
So oder so gehört das Auto rechtlich gesehen nicht dir. Das ist sogar rechtlich sehr eindeutig und wird nicht davon beeinflusst ob du die Versicherung oder sonstiges gezahlt hast.
wenn dazu keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt die gemeinsame Vermögensteilung. je nach Zeitwert, also Vergleiche im Internet suchen und dann hälftig auszahlen auch mit Verrechnung von anderen Gegenständen wie Kühlschrank und co.
Das Auto ist auf Deinen Namen angemeldet, somit ist es Dein Auto, Du bist die Eigentümerin.
Die Vorgeschichte des Autos ist irrelevant.
Das ist Richtig und damit gehört es zur Gütergemeinschaft. Genauso wie einen Immobilie.
Nein gehört es nicht, der Eigentümer bleibt Eigentümer, wenn es keinen Ehevertrag gibt. Die Standardehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Eine eventuelle Wertsteigerung muss aber aufgeteilt werden, ist aber in diesem Falle sicherlich nicht gegeben.
Die Frage ist, ob man auch dessen Verlust aufteilt.
In Deutschland ist derjenige der den Kraftfahrzeugbrief hat (nicht unbedingt derjenige der darin eingetragen ist!) Besitzer des Fahrzeugs. Halter bzw. Halterin kann jedoch eine andere Person sein.
Schon peinlich, dass Du den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer nicht kennst.
Google ist Dein Freund, das ist eine Sache von 5 Sekunden.
Das wird zwar immer wieder verbreitet, ist aber komplett falsch:
Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht, wer in der Zulassung steht, ist der Halter.