Trampolinhalle barfuß?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Ja 82%
Nein 18%

10 Antworten

Ja

Auch wenn Barfuß das natürlichste der Welt ist,

Es gilt immer das Hausrecht.

Ich habe einen Nachbar da gilt stricktes Schuhverbot in der Wohnung. Der kennt keine Ausnahme - Schuhe aus oder Raus.

Idu kenne ein Schwimmbad da gilt Schlaberhosen-Verbot. Wer keine Richtige Badehose oder String hat fliegt raus.

Es gibt Schwimmbäder mit FKK Tagen. Wer dort mit Badehose erwischt wird fliegt raus.

...

...

Es gibt zwar keine Gesetzt für Kleidung (Außer evtl Sicherheitsvorschriften im Arbeitsleben) aber dennoch kann jeder Vorschriften für sein Haus bzw seine Firma ... machen.

Und wenn es dort die Regel gibt

" Montags nur Grüne Socken",

dann musst du dich auch dran halten oder eben wegbleiben.

So einfach ist das.

Natürlich steht dir das Recht zu - gegen solche Regelungen anzugehen bzw nach einer Begründung zu Fragen

Nein

Ich kann es nicht nachvollziehen warum barfuß Trampolin springen verboten sein sollte. Wem hast Du denn damit geschadet? Dem Betreiber weil Du seine Antirutschsocken nicht gekauft hast?

Ich kenne es so dass man Trampolin nur barfuß springt und das ist auch notwendig damit man auch das richtige Gefühl für das Springen hat.

Natürlich würde mich interessieren ob ein Barfußverbot in der Hausordnung steht. Oftmals wird behauptet es stünde drin aber in Wirklichkeit steht davon dann nichts. Und das ist öfters schon vorgekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – seit 2013 in der Freizeit barfuß immer und überall
Ja

Hausrecht gilt :)

ich weiss, dass du kein bock hast auf Socken beim Trampolin springen,aber leider gilt das Hausrecht und wer sich nicht dran hält darf halt nicht rein :)


BarfussTobi  19.04.2018, 00:47

Also alleine sich auf das Hausrecht berufen das fände ich ungerecht. Dann könnte man ja mittels Hausrecht auch einen Andersfarbigen rauswerfen.

Wenn dann müsste es in der Hausordnung verankert sein und diese auch aushängen damit sie einsehbar ist bevor man bezahlt.

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dagobert68219  22.04.2018, 00:29
@BarfussTobi

das hausrecht darf sich nicht gegen geltendes recht wenden (andersfarbig)
sockenzwang kann man ganz leich begründen (hygiene / "rutschgefahr")

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BarfussTobi  24.04.2018, 19:56
@dagobert68219

dabei rutscht man doch viel leichter mit Socken als barfuß.

Und das barfuß hygienischer ist als Socken weißt Du schon oder?

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Ja

Ich kann auch nicht verstehen, warum man da nicht barfuß sein darf, aber das sind nunmal die Regeln😬 Also klar ist das gerecht, entscheiden die halt🙄 Kannst ja ne eigene Halle eröffnen und alle barfuß laufen lassen😘


BarfussTobi  19.04.2018, 00:52

Aber eben nur wenn (aus was für Gründen immer) es auch in der Hausordnung steht. Wenn es einer ist der was gegen barfuß hat (und das haben leider sehr viele) dann sehe ich das als Diskriminierung an.

Steht es nicht in der Hausordnung könnte man über eine Beschwerde auf eine Entschädigung hoffen.

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Ja

Gerecht oder nicht, es ist leider das Recht (Hausrecht) des Betreibers. Da kannst du also nichts gegen machen, wenn er das so verfügt und womöglich auch noch irgendwo in der Hausordnung oder so stehen hat.

Woher ich das weiß:Hobby – ich laufe seit ein paar Jahren fast immer barfuß

BarfussTobi  19.04.2018, 00:48

Wenn es nicht in der Hausordnung steht sondern weil der "Hausherr" das macht weil er was gegen barfuß hat dann ist das eine Diskriminierung!

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