Tochter rauswerfen die nicht arbeitet?

13 Antworten

Hallo… leider bin auch ich in dieser Situation und weiß nicht mehr weiter. Nach dem Schulabschluss ( der super ausgefallen ist) hat meine Tochter eine Sache nach der anderen hingeschmissen ( FSJ, Ausbildung)… sie war fest entschlossen sich auf ihr Hobby zu konzentrieren und selbst was auf die Beine zu stellen. Anfangs lief das ganz gut.. jetzt tut sie nichts mehr… Sie macht den Tag zur Nacht und lässt nicht mit sich reden… hat immer Ausreden. Sie ist sehr introvertiert und hat auch keine Freunde. Einfach vor die Tür setzen schaffe ich glaube ich nicht.. wo soll sie hin?? Auch ich bin mit meinen Nerven am Ende.. was hab ich bloß falsch gemacht?


Christinalein82  20.06.2024, 22:28

Hallo, bin in einer ähnlichen Situation und weiß nicht mehr weiter. Mein Mann und ich, Oma und Opa… wir alle machen uns Gedanken und dem Töchterchen geht alles am Po vorbei. Frage mich auch, was ich falsch gemacht habe und könnte nur noch heulen.

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Sie ist 22 und hat mit 16 die Schule beendet. Sie hängt also seit sechs Jahren auf eure Kosten nutzlos rum. Da wird es schwer, ihr begreiflich zu machen, dass es so nicht ewig weiter geht.

Also Klartext reden: sie macht ihren Anteil im Haushalt und sucht sich einen Job oder eine Ausbildung. Tut sie beides nicht und könnt ihr es euch nicht leisten, sie rauszuwerfen, muss sie tun, was das BGB ihr vorschreibt: im Haushalt arbeiten. Und falls der Rest der Familie berufstätig ist, muss sie eben den kompletten Haushalt schmeißen für Kost und Logis.

Taschengeld wird natürlich gestrichen, braucht sie ja nicht, und Kleidung gibt's auch nur, wenn sie sie braucht, also ihre Schuhe kaputt sind. Unterhaltspflichtige Eltern müssen Kleidung in angemessenem Umfang stellen, aber was angemessen ist, bestimmen sie selbst, solange die Sachen passen und der Witterung angemessen sind.

Das Kind kann seinen Unterhaltsanspruch durch eine grobe Verfehlung gegenüber den Eltern verlieren, etwa indem es beispielsweise nach der Schulzeit keine Berufsausbildung begonnen oder die Ausbildung ohne die Zustimmung der Eltern abgebrochen hat.

Nach der Schule hat das volljährige Kind max. 4 Monate Anspruch auf Unterhalt, danach muss es sich selbst um seinen Lebensunterhalt kümmern. Bei abgebrochener Ausbildung besteht max. 12 Monate Anspruch auf Unterhalt.

Dann wärt Ihr nicht mehr Unterhaltspflicht, d.h. rauswerfen könntet ihr sie sowieso, und der Unterhaltsanspruch wäre auch verwirkt.

ihr seit nicht mehr unterhaltspflichtig, seit eure tochter 18 ist. da sie weder in shcule noch ausbildung ist, ist sie für sich selbst verantwortlich. ihr könnt sie also einfach rauswerfen

Ihr Eltern seid bis zum 18. Lj. für eure Tochter unterhaltspflichtig und keinen Tag länger, es sei denn, sie macht eine Ausbildung und ist finanziell noch auf eure Unterstützung angewiesen (aber da würde ich vom Lehrgeld schon etwas für Miete und Fixkosten verlangen) oder sie studiert, dann seid ihr bis zum 25. Lj. unterhaltspflichtig, aber nicht, wenn sie BaföG o.ä. bekommen kann.

Das würde ich ihr klipp und klar sagen und ihr jetzt ein Ultimatum setzen: entweder sie fängt im September eine Ausbildung an oder sie kann ihre Koffer packen, denn ihr seht es nicht ein, sie in allem zu untertützen und sie liegt auf der faulen Haut. Das muss man sich nicht antun.

Sie nützt euch doch nur aus.