Tochter gibt den Haustür/Sicherheitsschlüssel nicht zurück?
Von heute auf Morgen und völlig unerwartet, beendete die Tochter den Kontakt zu mir. Einen konkreten Grund konnte sie nicht nennen.Das ich mein Enkelkind nicht mehr sehen und das gerade geborene 2.te erst gar nicht kennenlernen darf ist schon schlimm genug und raubt mir meinen Lebenswillen.Sie besitzt allerdings noch meinen Haustürschlüssel/ Sicherheitsschlüssel und wollte ihn mir eigentlich zukommen lassen. Jedoch warte ich jetzt schon seit 3 Monate darauf. Anrufen oder der gleichen ist mir nicht möglich, da sie mich bei allen Kontaktmöglichkeiten(Telefon,Email und....) gesperrt hat. Ich möchte das ganze hinter mir bringen .Was kann ich tun ??
7 Antworten
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Hast du auch keine Adresse?für Post? Dann bleibt wirklich nur der Anwalt....ich glaube übrigens nicht,dass jemand ohne trifftigen Grund den Kontakt zur Mutter einfach mal so abbricht. In der Regel wurde im Vorfeld vieles ignoriert was die Tochter gemeint hat.
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Wenn du in der Lage bist das Schloss zu wechseln mache das. Wenns ein Mehrparteienhaus ist und sich unten für alle eine Flurtür befindet und es dieser Schlüssel ist hast du ein Problem. Du wist einen Anwalt bemühen müssen um den Schlüssel wieder zu bekommen.
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Immer einfach denken .... tausche einfach das Schloss zu Deiner Haustür aus und gut ist.
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Hallo Noppie,
möglich ist, dass der Hausschlüssel un- oder unterbewusst doch noch eine Art Verbindung zu Dir herstellt - wo die Verbindung durch welche Umstände auch immer und auch sehr plötzlich nicht mehr von ihrer Seite möglich erscheint.
Da macht es in meinen Augen Sinn, wenn sich jemand findet, die oder der (noch) Kontakt zu Deiner Tochter oder deren Umfeld hat, damit die Person zwischen Euch vermitteln kann. Damit können sich Dinge nach einer gewissen Zeit der Ruhe klären lassen, und Ihr könntet wieder zusammenfinden.
Scheitert diese Vermittlung an der Unmöglichkeit Deiner Tochter, die Verbindung wiederherzustellen, so sollte diese Person den Schlüssel für Dich entgegennehmen.
Ist überhaupt nichts mehr möglich, bleibt nur noch der formaljuristische Weg, das Herausgeben des Schlüssel zu erwirken. Selbstverständlich kannst Du das Schloss austauschen, was vielleicht sehr teuer kommen kann, wenn es um eine Schließanlage geht.
Sollte sie die Wohnung betreten und etwas entwenden oder eine Verwüstung anrichten, hätte sie ein strafrechtliches Problem - ihr sicherlich bewusst und daher zunächt rein hypothetisch.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
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...man macht sich so viel Kopfkino wegen eines Schlüssels, dass man gar nicht auf die Idee kommt, sich selbst zu hinterfragen, was die Ursache für den Kontaktabbruch ist und auf welchem Gebiet man nachreifen sollte - egal, ob der Kontaktabbruch bestehen bleibt oder nicht.