Tierheim Unterbringungskosten?

1 Antwort

Von Experte tinalisatina bestätigt

Aus welchem rechtlichen Grund sollt ihr denn für die Kosten aufkommen??

Die Oma ist ja nicht verstorben - und ihr die Erben.

NIEMAND kann euch für die Unterbringungskosten der Tiere in Anspruch nehmen - dazu gibt es überhaupt KEINE rechtliche Grundlage.

Wenn die Oma die Miete nicht zahlen kann - muss die auch kein anderes Familienmitglied zahlen - und das ist hier auch nichts anderes.

Ihr seid auch nicht verpflichtet - zumindest rechtlich nicht - euch überhaupt um diese Tiere zu kümmern ...