Tiere an der laufleine

6 Antworten

(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind. (2) Die Anbindung muss

1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können, 2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet, 3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.

(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. (4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können. (5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann. (6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden. (7) Die Anbindung ist verboten bei

1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten, 2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit, 3. einer säugenden Hündin, 4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.


AceDrink  21.02.2012, 11:46

Wenn diese Punkte eingehalten werden ist das auf alle Fälle angenehmer für das Tier als ein Zwinger, wer möchte schon hinter Gitter sein Zuhause haben.

Als Beispiel, die Laufleine an sich ist 25m lang und nach links und rechts hat der Hund insg. 10m Bewegungsfreiraum, sind im Ganzen 250m2 , besser als jeder Zwinger.

Käfighaltung bei Hühnern ist unsachgemäß, genau wie ein Zwinger für Hunde.

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Mal im Gesetzt nachschlagen, hier relevant die Tierschutzhundeverordnung wo seit JAHREN genau geregelt ist an was der Hund angebunden werden darf, wie ein Zwinger zu sein hat usw usw usw http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/index.html

grundsätzlich finde ich das halten von hunden an einer laufleine nicht verwerflich.....aber die leine sollte federbelastet sein und der hund sollte ein geschirr tragen. am hals und ohne feder >>>> verbieten !!!!!


AceDrink  21.02.2012, 11:53

Ein Geschirr hindert dem Hund auf dauer im alltäglichen Leben, es sollte ein breites gepolstertes Halsband sein.

Der Hund erkennt seine Grenzen und wird diese nicht weiter überschreiten wollen.

Eine Feder macht wenig sind, im Falle der Hund wirklich einmal im Schwung an die Grenze kommt wird Er durch die Feder regelrecht zurückgerissen.

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Nach meiner meinung hätte ich das nie erlaubt

Ob verboten oder nicht, ich finde das einfach unwürdig.


Proxx 
Beitragsersteller
 20.02.2009, 11:29

ja, wollt ja nur wissen obs stimmt oder nicht

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