Ticketstornierung

4 Antworten

Ein Widerrufsrecht steht dir soweit ersichtlich nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB nicht zu. Durch das Rückbuchen befindest du dich im Zahlungsverzug. Dem Gläubiger entstehen durch die Rückbuchung Kosten, die er einklagen kann.

Eine Rückgabe von Tickets schließen die meisten Anbieter in ihren AGB aus - und dem hast Du zugestimmt. Darf man fragen, auf welcher Seite Du bestellt hast? Hört sich ja nicht nach dem offiziellen Vorverkauf an.

Über worldticketshop....sehr schlechte bewertungen... werde erstmal nichts machen. Abwarten und Tee trinken. ..


Luke03  30.06.2015, 19:31

Hey, würde mich sehr freuen wenn du das hier noch liest und beantworten kannst:

Meiner Freundin ist die Tage genau das selbe wie dir passiert.. Nun überlege ich den Betrag von meinem Kreditkarteninstitut zurückbuchen zu lassen.. Habe per PayPal bezahlt.

Kannst du mir sagen wie die Sache bei dir ausgegangen ist? Kam nochmal was vom Worldticketshop? Gab es in irgendeiner Weise ärger?

Wäre dir für eine Antwort sehr sehr dankbar.

Viele Grüße!

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Ein gesetzliches Ruecktrittsrecht hast du hier nicht und ein vertragliches mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht (ich habe noch nie von einem Tickethaendler oder Veranstalter gehoert, der freiwillig ein solches Recht einraeumt).

Du schuldest somit den vereinbarten Preis fuer die Tickets sowie Ersatz der durch deine unrechtmaessig erfolgte Rueckbuchung entstandenen Kosten. Vermutlich wird der Verkaeufer dich jetzt erst einmal selbst zum Bezahlen auffordern. Das muss er aber nicht und er kann auch gleich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten (ggf. auch ueber einen Anwalt). Damit wuerden die Kosten natuerlich auch gleich sehr viel hoeher.