Thema Mutterschutz - Gibt es da eine MitteilungsPFLICHT?

3 Antworten

Im Mutterschutzgesetzes wird werdenden Müttern geraten, dem Arbeitsgeber Schwangerschaft und mutmaßlichen Zeitpunkt der Geburt mitzuteilen.

Es besteht aber keine Mitteilungspflicht!

Eine tatsächliche Mitteilungsverpflichtung kann allerdings für die Arbeitnehmerin aus der allgemeinen Treuepflicht entstehen, die im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer solchen Mitteilung hat, das dem Interesse der Arbeitnehmerin an der Nicht-Mitteilung überwiegt.

Das trifft z.B. zu, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen, die aus der Mutterschutzrichtlinienverordnung folgen - wie bei Schichtarbeitern oder im Kühlhaus oder Fließband oder wenn der Arbeitgeber eine Vertretung für die Schwangere aufgrund deren Aufgaben - vor allem in einer Führungsposition - eine gewisse Zeit einarbeiten muss.

Das Mutterschutzgesetz ist ein Leitfaden für den Arbeitgeber, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. 

Doch es besteht für die (werdende) Mutter keine Pflicht zur Einhaltung, allerdings kann sie dann auch nicht ihre Rechte genießen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

katrind1990 
Fragesteller
 16.01.2024, 10:09

super, danke für deine ausführliche antwort. dir auch alles gute :)

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Das man den Arbeitgeber informieren muss, ist klar.

Allerdings ist es nicht vorgeschrieben wann, aber laut Mutterschutzgesetz sobald die Schwangerschaft ein Gynäkologe bzw Gynäkologin bestätigt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin Erzieherin

Rendric  16.01.2024, 15:20

In vielen Berufen wird auch hier dazu geraten, den AG erst ab der 12 Woche zu informieren, wenn das erste Trimester bereits abgeschlossen ist und die Gefahr für Fehlgeburten wieder geringer ist. Das gilt natürlich nicht für potentiell gefährliche Berufe, aus denen Schwangere früh freigestellt werden sollten bzw. am Arbeitsplatz schutzmaßnahmen getroffen werden sollten.

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Eine Pflicht gibt es nicht, ABER ohne Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber kommen auch keine Mutterschutzvorschriften zur Anwendung.....und das sind einige.