"THC"-Grenzwert - Füherschein?

2 Antworten

Vor dem 1. April genügte der Nachweis, dass man überhaupt schon mal gekifft hat, um den Führerschein zu entziehen. Das ließ sich auch über Abbauprodukte nachweisen.

Das ist mit der Teillegalisierung vom Kiffen anders geworden. Jetzt muss nachgewiesen werden, dass man berauscht und mit eingeschränkten Fähigkeiten am Steuer saß. Das geht aber nur über aktives THC, weil Abbauprodukte nachweisbar keine Einschränkungen verursachen. Daher spielen nun Abbauprodukte keine Rolle mehr, sondern nur noch der Wert von aktivem THC im Blut, der den Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht überschreiten darf. Auf THC-COOH wird seither überhaupt nicht mehr getestet.

Von Experte nancycotten bestätigt

Du solltest dich einlesen, es geht um den aktiven THC Wert!

3,5 gilt für den THC- Wert!

Mit dem THC- COOH Wert wird nur festgestellt ob man Dauerkiffer ist...

Selbiges für den THC-OH Wert

Soll ja so Deppen geben die sagen "einmalig probiert" und ein THC-COOH von 75 zeigt dass er Dauerkonsument ist ..

Hier ein schönes Beispiel:

1,4 ng/ml THC

5 ng/ml THC-OH

29 ng/ml THC-COOH

https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis32.php

Einfach lesen und verstehen dass du mit deinem "THC- COOH" aber sowas von falsch liegst ..


Inkognito-Nutzer   04.08.2024, 11:52

Mein THC-COOH liegt selten mal unter 100ng, selbst wenn ich 1 Woche Pause mache, früher wurde ich jedenfalls darauf getestet

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Leestiger  04.08.2024, 11:55
@Inkognito-Beitragsersteller

Und das interessiert kein Schwein wenn der bei einer Kontrolle getestete THC Wert unter 3,5 ist.

THC, nicht THC-COOH oder THC-OH interessiert bei einer Kontrolle!

Den THC- COOH kann man nur mit einer Blutprobe ermitteln.

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