Telefon Betrug muss ich nun selber bezahlen?

3 Antworten

Ich vermute mal, dass du in der Schweiz arbeitest?

Rechtlich sieht es nicht gut aus:

Art. 321e
VI. Haftung des Arbeitnehmers
1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.

Bei dem Vorfall kann man durchaus von Fahrlässigkeit ausgehen.

Eventuell "rettet" dich aber dieser Paragraph:

2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.

Da wir deine Hintergründe nicht kennen, können wir das nicht genau beurteilen.

Wir bei uns bekommen regelmäßige Schulungen, wie wir uns zu verhalten haben, wenn "der Geschäftsführer" oder "die Zentrale" anruft. Wenn ihr solche Schulungen zu Social Engineering nicht bekommt, könntest du dich evtl. darauf berufen. Letztlich muss aber ein Gericht entscheiden, ob man von einem normalen Angestellten erwarten darf, dass er darüber Bescheid weiß oder nicht.


mel123278 
Beitragsersteller
 10.05.2023, 13:02

Vielen Dank ich denke ich werde mich noch bei einem Anwalt oder so erkunden und ja komme aus der Schweiz und wir haben keine Schullungen im Geschäft bei uns

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Solche Betrugsanrufe sind doch mittlerweile eine bekannte Masche.

Du hast hier fahrlässig gehandelt und kannst ggfs. auch zur Haftung gezogen werden.