Teilzeit und kindesunterhalt?
Hallo ihr da draussen und zwar hab ich mal eine Frage ich habe in einer früheren Beziehung meinen Sohn in die Welt gesetzt der leider nicht bei mir wohnt und ich für ihm Unterhalt zahle, und zwar meine Frau mit der ich jetzt und ein Kind zusammenlebe überlegen ob ich für unsere jetziges Kind betreuung machen soll und 20 bis 30 Stunden arbeiten gehen soll und meine Frau vollzeit was möglich wäre. das jetzige Kind ist meine Tochter die extrem an mir hängt und ich die Zeit auch sehr genieße und ich einfach extrem gut klar komme mit Tochter und Haushalt und Co & mir psychisch sehr gut tut und meine Frau liebt auch in ihrer Arbeit zu sein weil es ihr eben Spaß macht und da sind wir auf den Gedanken gestoßen wir könnten tauschen ich arbeite als Schichtarbeiter was mir psychisch eig nicht gut da ich schon mal psychisch Probleme hatte, und ich über eine andere Firma eine Stelle für 20 bis 30 Stunden annehmen kann. Geldmasssig würde es nicht scheitern nur frage ich mich wie das unterhaltsmässig aussieht für mein Kind oder bin ich verpflichtet vollzeit zu arbeiten, ich weiß das es so rüber kommt als ob ich mich vom zahlen drücken möchte ist aber nicht der fall ich habe jahrelang 380 euro bezahlt und meine expartnerin verdient mit ihren neuen mann auch gutes geld.(natürlich zahle ich nur dasder mutter was zusteht oder wenn der kleine was sich wünscht oder benötigt spare ich nicht daran muss er aber zu mir kommen oder selber fragen die Alimente bekommt die mutter deswegen nur das was zusteht rechtlich) Eine Bekannte wo der Vater /Zahler nur geringfügig oder teilzeit arbeiten ging wurde gerichtlich verpflichtet vollzeit zu gehen da er gesund wäre. Danke um antworten. LG
2 Antworten
Eine Bekannte wo der Vater /Zahler nur geringfügig oder teilzeit arbeiten ging wurde gerichtlich verpflichtet vollzeit zu gehen da er gesund wäre. Danke um antworten. LG
da hätte man sicher Widerspruch einlegen können, am sinnvollsten is es bei sowas sich direktn Anwalt zur Beratung zu nehmen so is man direkt uf der sicheren Seite, an sich wäre man nich dazu verpflichtet.
kannst du bitte den Text etwas strukturieren. Es ist kaum lesbar.
Wenn ein anderer schon verpflichtet worden ist, Vollzeit zu gehen, kann es so bei dir auch sein. Dann weisst du das ja schon. Wir wissen aber Hintergründe nicht, gar nichts.
Den Rest kannst du nachlesen unter der Düsseldorfer Tabelle.
Mit der neuen Frau bist du ja offentsichtlich nicht verheiratet, da besteht einfach kein Anspruch darauf, dass du leider leider das Kind beaufsichtigen musst.....Du bekommst noch nicht mal Elternzeit, wenn dieses Kind krank ist.....(gibt es ja....)
Komme aus Österreich
Manchmal ist es nicht leicht seine Frage so zu stellen wie man es gerne möchte tut mir leid