Teilzeit und kindesunterhalt?

2 Antworten

Eine Bekannte wo der Vater /Zahler nur geringfügig oder teilzeit arbeiten ging wurde gerichtlich verpflichtet vollzeit zu gehen da er gesund wäre. Danke um antworten. LG

da hätte man sicher Widerspruch einlegen können, am sinnvollsten is es bei sowas sich direktn Anwalt zur Beratung zu nehmen so is man direkt uf der sicheren Seite, an sich wäre man nich dazu verpflichtet.

kannst du bitte den Text etwas strukturieren. Es ist kaum lesbar.

Wenn ein anderer schon verpflichtet worden ist, Vollzeit zu gehen, kann es so bei dir auch sein. Dann weisst du das ja schon. Wir wissen aber Hintergründe nicht, gar nichts.

Den Rest kannst du nachlesen unter der Düsseldorfer Tabelle.

Mit der neuen Frau bist du ja offentsichtlich nicht verheiratet, da besteht einfach kein Anspruch darauf, dass du leider leider das Kind beaufsichtigen musst.....Du bekommst noch nicht mal Elternzeit, wenn dieses Kind krank ist.....(gibt es ja....)


Jullian450 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 14:07

Komme aus Österreich

Manchmal ist es nicht leicht seine Frage so zu stellen wie man es gerne möchte tut mir leid

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