Taufname ändern?

2 Antworten

Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich bei der Namensänderungsbehörde beantragen. In Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern ist der Magistrat zuständig; im Übrigen ist der Kreisausschuss zuständig. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_362084219

Die Taufe spielt da überhaupt keine Rolle. Das ist eine rein verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Ob und unter welchen Bedingungen eine solche Namensänderung möglich ist, könnt ihr auf dem Standesamt erfragen.


Bruja571 
Beitragsersteller
 17.06.2024, 20:40

Wie wollten nur in der Kirche ein zweit Namen. Nicht in den offiziellen Papiern wie Ausweis usw.

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