Taschenlampen zur Selbstverteidigung?

6 Antworten

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Da steht nichts von Verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und
dann werden Unbeteidigte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Eine gute Lampe zur SV ist die Klarus XT11S, sie hat einen Strobe-Direkt Schalter und kommt mit Akku und USB-Ladeanschluß.

Die "Wunderlampe" aus der aktuellen Werbung taugt nichts!

Du kannst mit der Taschenlampe sowohl auf den Täter einschlagen, als auch ihn damit blenden :) also je heller desto besser

Brauchbare Lampen haben eine Stroboskopfunktion (die man paniksicher aktivieren können muss) und haben mehr als 250 Lumen.

Sehr gute Lampen sind z.B. die SRT6 oder SRT7 von Nitecore für um die 100 Euro plus Zubehör, was sie insg. viel teurer macht. Der Stromfluss ist so hoch, dass normale 18650er Akkus da nicht mehr mitkommen. Andersherum können einem die teuren Akkus von Nitecore auch andere Lampen kaputt machen, da die Spannung mit 4,2 Volt etwas zu hoch ist.

Taschenlampen mit normalen Batterien sind in meinen Augen zu schwach und haben nicht genug Ausdauer. Man sollte also eine wählen mit einem 18650er Akku darin, damit sie noch relativ kompakt bleibt. Um im Notfall damit zuschlagen zu können sind sie immer noch stabil und schwer genug.

Hier gibt es Taschenlampen:

https://www.selected-lights.de/

www.boker.de

Es gilt doch immer Auge um Auge Zahn um Zahn.
Ich glaub das ist nicht ganz "Rechtlich" in Ordnung bin mir aber auch nicht sicher


Climatewarming  19.07.2016, 11:34

Bit du dir da sicher ?
Ich mein nämlich das wen ich zB von einem angegriffen werde der nicht bewaffnet ist und ich mich dann mim Messer verteidige hab ich auch ein problem..

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OnkelSchorsch  19.07.2016, 15:13
@Climatewarming

So ist es. Wie hier einige Möchtegernrambos die Idee vertreten, sie dürften jeden Menschen, der sie mal kurz anrempelt, nen Kopf kürzer machen und das durch "Notwehr" rechtfertigen, ist absurd und fern jeder juristischen Realität.

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FloTheBrain  19.07.2016, 09:18

Das gilt nur im alten Testament. In Deutschland aber sind Kirche und Staat getrennt. Hier gilt das Notwehrrecht. Und sich bei einem widerrechtlichen Angriff zu wehren ist voll in Ordnung.

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Ein zur SV geeigneter Lichthammer wäre allerdings so leuchtstark, dass dessen Einsatz aller Wahrschienlichkeit nach eine Strafanzeige wegen schwerer oder gefährlicher Körperverletzung nach sich ziehen würde. Insofern würde ich da sehr, sehr vorsichtig sein.


ES1956  19.07.2016, 12:02

Es gibt in D immer noch das Recht auf Notwehr. Siehe §32 StGB.

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OnkelSchorsch  19.07.2016, 15:14
@ES1956

Wie hier einige Möchtegernrambos die Idee vertreten, sie dürften jeden Menschen, der sie mal kurz anrempelt, nen Kopf kürzer machen und das durch "Notwehr" rechtfertigen, ist absurd und fern jeder juristischen Realität.

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ES1956  19.07.2016, 20:04
@OnkelSchorsch

Wie hier einige Möchtegernrambos die Idee vertreten, sie dürften jeden Menschen, der sie mal kurz anrempelt, nen Kopf kürzer machen und das durch "Notwehr" rechtfertigen, ist absurd und fern jeder juristischen Realität.

Das sehe ich auch so. Allerdings sehe ich hier keinen Beitrag wo so etwas propagiert wird. Das scheint doch deiner seltsamen Phantasie entsprungen zu sein.

Um dich auf den Boden der Realität zu holen, hier ein paar Erklärungen wie das mit der Notwehr in D tatsächlich ist:

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Da steht nichts von Verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und
dann werden Unbeteidigte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

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FloTheBrain  19.07.2016, 09:09

Das musst du mal erklären.

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OnkelSchorsch  19.07.2016, 14:30
@FloTheBrain

Das musst du mal erklären.

Sehr lichtstarke Lichhämmer können zu bleibenden Netzhautschäden bis hin zur Erblindung führen.  Wer solche Mittel einsetzt, wird mit Sicherheit eine Anzeige wegen schwerer oder auch gefährlicher Körperverletzung erwarten dürfen. Ob seitens des Richters der Einsatz eines derart gefährlichen Mittels nachträglich als durch eine Notwehrsitiation gerechtfertigt angesehen wird, kann pauschal nicht gesagt werden. Richter tendieren dazu, den Einsatz gefährlicher Waffen (dazu zählt auch der Lichthammer) nicht zu akzeptieren.

(Dass es Einzelfälle gibt, in denen Waffengebrauch akzeptiert wurde, ist dabei ohne Belang, denn Einzelurteile gelten nur für den jeweiligen Einzelfall und schaffen kein Recht. Wir sind nicht in den USA, wo jedes einzelne Urteil Recht schafft, insofern sollten diejenigen User, die gerne ihre realitätsfernen Ideen durch Urteile untermauern wollen, mal nicht so viel US-Krimis gucken.) :-) .

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FloTheBrain  19.07.2016, 15:46
@OnkelSchorsch

Nenn mir einen Fall, wo ein einmaliges in-die-Augen-Leuchten mit einer starken LED Taschenlampe zu dauerhaften Augenschäden geführt hat.

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