Taschengeld in einer Wohngruppe?

2 Antworten

Du bekommst das ganz normale Taschengeld das alle bekommen. Das ist nach Alter gestaffelt und festgelegt.

Wenn du eigenes Geld verdienst, dann darfst du das vollständig behalten.

Wenn du im Verselbstständigungskonzept lebst, dann kann es sein, dass du deine Verpflegungsgeld, Kleidergeld und Verfügungsgeld ggf. ausgezahlt bekommst, dann musst du dich aber auch selbstständig versorgen.

Nicht so viel, ist im SGB XII geregelt.