Betreutes Wohnen und wann kann man wieder ausziehen
Hallo, mein name ist Lilli (12). Ich wohne schon etwas länger in einer Wohngruppe.. Weil, ich öfters Schule geschwänzt habe und mich nicht an regeln gehalten habe.. Seit ca 3 Monaten läuft das alles wieder ganz gut.. Wann kann ich nun zurück zu meinen Eltern ziehen?
6 Antworten
Wenn deine Eltern das sorgerecht haben entscheiden die darüber wann du wider zu ihnen darfst. Fals allerdings das jugendamt das sorgerecht hat, ist die sache sehr kompliziert und hir kann dir keiner auskunft geben da niemand die situation kennt.
Besprich das besser direkt mit deinen Betreuern vom Jugendamt, das ist extrem schwer zu beurteilen, wenn man die Vorgeschichte etc. nicht kennt..
Hallo Lilli, das ist ja schon ein super Anfang, aber die 3 Monate haben dich sicher noch viel Anstrengung gekostet. Deshalb ist es in der Regel so, dass man schon erst mal schaut, ob du die positive Veränderung auch über einen längeren Zeitraum durchhälst. Dann ist aber auch wichtig, ob man deinen Eltern zutraut, dass sie diese Veränderung auch weiter in die richtige Richtung unterstützen können. Letztendlich kann dir die Antwort aber nur das Jugendamt geben. Frag doch einfach nach einem Hilfeplan, dann kannst du die Frage selbst stellen. Aber auch deine Betreuer in der WG können dir da ganz wichtige Infos geben, denn wenn sie noch Hindernisse sehen, dann wird das Jugendamt in der Regel icht dagegen entscheiden, wenn die Betreuer aber sagen, dass sie glauben das du nach Hause kannst, dann können sie meistens auch das Jugendamt überzeugen. Letztendlich ist aber auch noch wichtig, ob deine Eltern das Sorgerecht haben. Haben sie es, dann können sie auch gegen den Willen von Jugendamt und Betreuern entscheiden, dass du nach Hause gehst. Haben sie es nicht, dann muss so oder so erst mal ein Gericht entscheiden, bzw. derjenige der das Sorgerecht übertragen bekommen hat.
Das musst du das Jugendamt fragen oder mal mit den Erziehern darüber reden. Wir können dazu gar nichts sagen. 3 Monate sind ein guter Anfang aber ob das ausreicht...,
Wenn deine Eltern es wollen. Du schreibst nicht, ob deine Eltern noch das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.
LG