Täuschungsversuch bei klausur?

4 Antworten

Das ist doch eindeutig. In deiner Klausur hat die Schrift einer anderen Person nichts zu suchen.

Das ist toll + immer wieder faszinierend: Hier fragen Leute, die den Beweis, dass sie betrogen haben, noch offensichtlicher gar nicht mitliefern können, ob sie rechtlich dagegen vorgehen können, dass man sie erwischt hat.

Um Unterschleif nachzuweisen, muss man nicht auf frischer Tat ertappt werden. Das ist ein typischer Schülerirrglaube.

Nur mal so aus Interesse: Habt ihr wirklich geglaubt, dass ihr damit durchkommt? Ich meine, dass man eine Klassenarbeit selbst bewältigen muss, ist eh klar. Und dass eine fremde Schrift auf deinem Arbeitsblatt den Beweis erbringt, dass genau das nicht geschehen ist, sollte auch logisch sein...