Studiengang wechseln - Exmatrikulation?

2 Antworten

Ist im Gesetz (§ 10 SGB V) selbst nicht ganz klar geregelt. Die Familienversicherung besteht über ein gesetzlich krankenversichertes Elternteil regulär bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest. Auch ein Hochschulstudium gilt als Berufsausbildung. Im § 10 SGB V selbst ist das Ende der Familienversicherung klar geregelt, wenn das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen wird (d.h. erfolgreich, kein Wechsel). Dann endet die Fami mit Abschluss des Semesters, nach Lesart auch bei vorheriger Exmatrikulation (da keine weitere Bedingung). Wie es bei Abbrechern oder Wechslern ausschaut, ist die Frage, wann sie sich eben nicht mehr in der Berufsausbildung befinden.

Wie alt bist du denn? Wenn du noch unter 23 und nicht erwerbstätig bist, geht die Familienversicherung über deine Eltern eh noch, ohne die Bedingung, dass du dich in Schul- oder Berufsausbildung befinden musst.

Kurzzeitige unvermeidbare Unterbrechungen bis zu 3 Monaten zwischen einzelnen Ausbildungsabschnitten sollen jedoch auch unschädlich sein. Steht jedoch fest, dass der angestrebte nächste Ausbildungsabschnitt nicht begonnen werden kann (z.B. Nichtzulassung zum Studium) liegt keine Berufsausbildung mehr vor und die Familienversicherung endet, sofern das 23. Lebensjahr erreicht ist.

Hier noch ein passender Rechtskommentar: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sommer-sgbv-10-familienversicherung-233-ausbildung-25-lebensjahr-nr3_idesk_PI42323_HI2091967.html

Du bist ja noch nicht exmatrikuliert, sondern hast erstmal den entsprechenden Antrag durchgebracht. Die Exmatrikulation tritt erst zum Semesterende in Kraft und bis dahin bist du noch ganz normal als Student mit allem drum und dran immatrikuliert.