Studienbescheinigung für Minijob?
Hi, habe dieses Jahr mein Abi gemacht, und arbeite zurzeit als Kellnerin bis das Wintersemester start. Ich habe mich für Psychologie beworben, also einen NC Studiengang dessen Bewerbung über das DosV verfahren läuft. Für die Arbeit benötige ich eine Studienbescheinigung bis Ende diesen Monats. Habe ich sowas nicht erst wenn ich einen Studienplatz habe und mich immatrikulieren kann? (Ob ich genommen werde erfahre ich allerdings erst Ende September) und wenn ja, was kann ich meiner Chefin als Ersatz vorzeigen?
3 Antworten
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Für einen Minijob bis 450 Euro benötigst du keine Studienbescheinigung. Die benötigst sie erst dann, wenn du mehr als 450 Euro verdienst, also versicherungspflichtig wirst. Dann wird durch deine Studenteneigenschaft nur der Beitrag in der Rentenversicherung fällig.
Die Studienbescheinigung bekommst du erst, wenn du immatrikuliert bist, und auch erst für die Zeit ab 01.10., wenn das Wintersemester beginnt.
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Ja, die Studienbescheinigung bekommst du erst, wenn du zugelassen bist und deine Semestergebühr gezahlt hast. Solange musst du bei deiner Chefin mit offenen Karten spielen, nämlich das du keine Studentin bist sondern dich lediglich beworben hast und auf eine Zulassung wartest.
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Sprich doch einfach mal mit Deiner Chefin.