Studienbescheinigung für Minijob?

3 Antworten

Für einen Minijob bis 450 Euro benötigst du keine Studienbescheinigung. Die benötigst sie erst dann, wenn du mehr als 450 Euro verdienst, also versicherungspflichtig wirst. Dann wird durch deine Studenteneigenschaft nur der Beitrag in der Rentenversicherung fällig.

Die Studienbescheinigung bekommst du erst, wenn du immatrikuliert bist, und auch erst für die Zeit ab 01.10., wenn das Wintersemester beginnt.

Ja, die Studienbescheinigung bekommst du erst, wenn du zugelassen bist und deine Semestergebühr gezahlt hast. Solange musst du bei deiner Chefin mit offenen Karten spielen, nämlich das du keine Studentin bist sondern dich lediglich beworben hast und auf eine Zulassung wartest.

Sprich doch einfach mal mit Deiner Chefin.