Studentische Hilfskraft Befristung?

2 Antworten

Die 6 Jahre Befristungsgrenze hängt mit den Wissenschaftszeitvertragsgesetz zusammen und dem ist es egal ob du die Fachrichtung wechselst. Nach 6 Jahren bist du raus, du musst also auf jeden Fall dann auch die Stelle wechseln.

Das kannst du aber auch innerhalb der Uni tun, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz greift z.b. auch nur bei den „studentischen Hilfskräften“ nicht aber bei studierenden Angestellten, du könntest dir also einen Job als studierender Angestellter in deiner Uni suchen, diese Jobs gibt in der Bibliothek, im Verwaltungsbereich und technischen Betrieb also in der IT usw. dann hast du das Problem mit den 6 Jahren eh nicht mehr und kannst sogar unbefristet eingestellt werden. Die Beschäftigung hängt dann natürlich mit deiner Immatrikulation zusammen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Controller (Studium-Schwerpunkt)

Die 6 Jahre hängen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz und das schert sich nicht drum, an welchem Lehrstuhl oder in welchem Fach du angestellt warst oder bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Postdoc / Wissenschaftlicher Mitarbeiter