2 SHK Jobs an der selben Uni?

1 Antwort

Außer dass vom Verdienst her nicht bei de Jobs als Minijob laufen können, weil das zusammengezählte Entgelt einfach zu hoch ist, spricht nichts gegen eine Tätigkeit von 14 Wochenstunden.

Als Student/in darfst du bis zu 20 Wochenstunden neben dem Studium her arbeiten, in den Semesterferien sogar in Vollzeit.

Googel doch einfach mal nach dem Begriff "Werkstudent"! Dort dürfte alles bestens erklärt sein.

Ich persönlich fände es sinnvoll, beide Beschäftigungen zusammenzufassen.