Stromzähler ausbauen lassen auf eigene Kosten?
Hallo, ich habe 2 Stromzähler, einen für normalen Strom und den anderen für Nachtspeicherheizung.
Diesen habe ich jetzt gekündigt weil u.a. zu teuer geworden ist.
Habe beim Netzbetreiber angerufen damit die Ihr Eigentum abholen können, dann kommt da die Aussage ich muss einen Elektriker auf meine Kosten beauftragen der Ihren Stromzähler ausbaut und dann an Sie zurückschickt. Willkommen in Deutschland !!
Ist das auch so oder hat die nette Dame am Telefon nur Versucht sich um die Kosten zu drücken ?
Was passiert wenn ich den einfach drin lasse, die Sicherungen rausdrehe und nur das bezahle was ich bis zu dem Zeitpunkt ( Abschlussrechnung von Stromlieferant ) verbraucht habe. Das würde in meinem Falle bedeuten, keine Miete mehr für den Zähler bezahlen.
4 Antworten
Würde bedeuten, daß du weiter das Teil mietest. Solange es bei dir verbaut ist, läuft der Mirtvertrag weiter - es ist nur deine Sicherung halt aktuell vielleicht defekt, draussen oder was auch immer, abrr er ist funktionsfähig verbaut bei dir...
Wenn der Zähler abgemeldet ist (Vertragsende), dann zahlst Du weder Grundgebühr noch Zählermiete. Der Netzbetreiber kann den Zähler verplomben oder ausbauen, sein Ding, sein Eigentum.
Du solltest besser keine Eigeniniative ergreifen.
Guten Abend,
der Zähler ist Eigentum des Netzversorgers. Daher darfst du an dem Zähler (außer an die Sicherungen) auch nicht selbst herumschrauben.
Auf der anderen Seite bedeutet das allerdings auch, dass der Netzversorger sich um sein Eigentum kümmern muss.
Wenn der NB nicht die notwendigen Möglichkeiten hat den Zähler selbst auszubauen, kann er wie in deinem Fall den Auftrag an einen eingetragenen Elektrobetrieb vergeben.
Ob der NB den Ausbau verrechnet oder nicht ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich.
Ich bin kein Jurist, würde aber sagen, dass der NB weiterhin Miete verlangen könnte, wenn der Zähler nicht ausgebaut wird und sich somit noch in der Kundenanlage befindet.
Ich hoffe ich konnte dir einigermaßen weiterhelfen
LG Patrick
Die Dame hat recht. Wenn du den Zähler drinnen läßt mußt du nach wie vor die Grundgebühr zahlen.