Stromvertrag Sonderkündigungsrecht?

3 Antworten

Wie hier bereits beschrieben, kann eine Wohnung ja nur nur einmal beliefert werden.
Einer der Verträge - am besten natürlich der günstigere - ist deshalb dorthin umzuziehen. Für den anderen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Allerdings ist damit zu lange zu warten. Die Frist beträgt 6 Wochen vor Termin, hat also vor dem 20.05.2025 beim Anbieter einzugehen.
Am besten schon jetzt die Zählernummer der neuen Wohnung besorgen (und loslegen).

Nachzulesen hier: Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?

Nachtrag: Kann der Anbieter am neuen Wohnsitz den Vertrag nicht zu den gleichen Konditionen weiterführen, besteht sowieso ein Sonderkündigungsrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Harakatze8310 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 13:42

Super, danke dir!

Ein Sonderkündigungsrecht besteht durchaus, wenn es kann ja nur ein Anbieter die Wohnung beliefern. Ihr solltet also erst einmal überlegen, welchen Vertrag ihr behalten wollt.

Wenn Du deinen Vertrag kündigst, der Anbieter der Freundin aber den Preis ändert, besteht dort dann auch ein Sonderkündigungsrecht und ihr könnt was ganz neues suchen.

Ich habe einen Stromvertrag welcher bis Deszember 2024 Laufzeit hat.

Dann ist er ja schon beendet. Glück gehabt.


Harakatze8310 
Beitragsersteller
 31.03.2025, 11:56

2025 natürlich :-D