Grundversorger droht mit Stromsperre (aus altem Vertrag)?
Es geht um Haushaltsstrom (Energielieferung)
Kurzzusammenfassung:
Aus einem Vertrag einer alten Wohnung, wo ich 09/23 auszog, habe ich dem damaligen Grundversorger deren Abschlussrechnung widersprochen und auch Nachweise beigelegt, warum ich deren Abschlussrechnung nicht zahlen werde, da meine Rechnung buchführungstechnisch "gegen Null" völlig transparent aufging.
Für diesen Grundversorger habe ich aber ganz offenbar Schulden/"Schulden".
09/23 zog ich auswärts aus beruflichen Gründen.
Und Zu 07/24, also vor kurzem, zog ich wieder zurück zur Stadt, wo ich vorher auch wohnte, nur eben in eine andere Straße bzw. Wohnung, und ich habe mich aber dieses Mal für einen anderen privaten Stromversorger entschieden, wo ich monatlich den Stromabschlag überweise. und nicht mehr für den Grundversorger dieser Stadt.
Gestern erhielt ich von diesem Grundversorger eine "Mahnung" mit der Info, dass der Strom abgestellt werden wird, wenn ich nicht zahle.
Die Frage:
Darf der Grundversorger hier in meiner neuen Wohnung den Strom abschalten? (Der Grundversorger ist, wie oben erwähnt, nicht Vertragspartner für Haushaltsstrom meiner neuen Wohnung.)
Ich musste selbst recherchieren.
Im Internet werden, wie ich seit gestern oftmals gelesen habe, verschiedene Fakten (wie fast immer) miteinander chaotisch vermischt. Ich werde jetzt mal den ganzen Chaos auf das Wesentliche reduzieren, und zwar zu 100%:
1.: Hat man einen anderen Stromlieferant, darf der alte Stromlieferant (= wo man Schulden hat), den Strom NICHT abstellen. (Und das WIRD er auch nicht bzw. WÜRDE er auch niemals tun.) Punkt. Nicht mehr, nicht weniger.
2.: Es spielt KEINE Rolle, wo man derzeit wohnt. Egal, ob neue Anschrift oder noch in der alten Anschrift, wo man die Schulden produzierte.
3.: Es spielt KEINE Rolle, wo der "Grundversorger" ist. (<-- Das ist absolut unrelevant in der Sache mit den Schulden!) Es spielt auch keine Rolle, wo der "Netzbetreiber" ist. Es spielt nur immer Punkt "1.:" eine Rolle.
Fazit:
Jemand der eine Androhung für eine Stromsperre bekommt und das nicht zahlen kann (oder möchte, weil z.B. er der Ansicht ist, dass der offene Betrag nicht korrekt berechnet wurde <-- Und das gibt es oft und ist real), kann die Stromsperre einfach dadurch umgehen, indem er einen anderen Stromlieferanten beauftragt. Schlecht wird es allerdings dann für den Kunden, wenn er bei dem Stromlieferanten, wo er Schulden hat, vertraglich nicht aus dem Vertrag herauskommt, weil der Vertrag z.B. 24 Monate lang gültig ist. Dann gibt es zwei Optionen:
a) Entweder, er zahlt eine Rate. Und kommuniziert mit der Mahnabteilung des Stromlieferanten.
b) Er zieht in eine andere Wohnung und kann dort gleich zu Beginn einen anderen Stromlieferanten den Strom anmelden.
Punkt. Das war's auch schon.
Woher ist das weiß: Anruf Mahnabteilung Stadtwerke (Wo ich Schulden habe), Eigenrecherche Internet/Fachartikel, Teleofonanrufe usw. Eigentlich ganz einfach. Aber dieser ganze CHAOS (!), der hier ensteht, ist dem Fakt geschuldet, dass einfach immer wieder viele Leute mit ihrem Halbwissen alle Fakten unsystemaisch zusammenschmeißen - und das passt dann halt nicht mehr so richtig, und es entstehen Unsicherheiten und Wiedersprüche.
Abgesehen davon: Der RECHTSWEG ist doch überall bundesweit eindeutig:
1.: Wenn man Schulden hat, widerspricht man innerhalb der Widerspruchsfrist dem Abrechnungsbescheid ("Abschlussrechnung"). Der Widerspruch ist dann rechtverbindlich.
2.: Will der Stromanbieter, wo man Schulden hat, dann sein Geld, hat der Kunde aber dann schon einen neuen (= anderen) Stromanbieter, der Strom liefert, so muss der alte Stromanbieter
- zum Gericht
- Vollsteckungsbescheid anmelden.
Widerspricht der Kunde diesem Bescheid VOLLSTÄNDIG, wird es künftig zu einer Verhandlung kommen. Und der Richter wird dann klären und entscheiden, wer (kurz gesagt) Recht hat.
Punkt. Ich hoffe, ich konnte jetzt allen Leuten, die Stromschulden haben, klipp und klar darüber aufklären, wie es sich verhält. Ich hasse es, wenn aufgrund von Halbwissen meist irgendwas geschrieben wird, was überhaupt nicht stimmt. Und lasst euch nicht von Leuten (am Telefon bei Anfragen Eurerseits) über den Tisch ziehen, die zu euch sagen "Ihr habt Schulden - also darf der Stromlieferant auch den Strom abstellen." <-- Wenn es so einfach wäre, hätten wir hier keine Demogratie, sondern eine Diktatur, und darüber hinaus auch keine Rechte mehr.
Lieben Gruß
2 Antworten
Wenn du nachweislich einen anderen Versorger hast, kann der Grundversorger gar nicht den Strom abstellen lassen. Das ist überhaupt nicht möglich.
Ich hab selbst jahrelang für Lieferanten und einen Verteilnetzbetreiber gearbeitet. Nur der aktuelle Versorger des Zählers kann die Sperre in Auftrag geben.
PS: Hier auch noch, wo steht, dass die Sperrung nicht durchgeführt werden darf, wenn man einen anderen Stromanbieter (schon) hat:
https://stromzentrum.de/ratgeber/themen/strom-abgestellt-anbieter-wechseln
PS: Nicht "Widerspruch nachweislich erhalten", sondern "Widerspruch an den alten Stromanbieter versendet". Sorry.
PS: Deine Antwort war sachlich, 100% top. Und sympathisch.
1) Ich hatte ab Erhalt der Schlussrechnung des alten Anbieters auch sofort ein Widerspruch (nebst Nachweisen) erhalten. Der Grund: Ich habe m. E. (in der Tat) alle Abschläge überwiesen. (Gegen 0 Gerechnet.) Ich bin ja auch nicht doof: Ich machte jeden Monat einen KW/h-Verbrauch und las den Stromähler ab. Neben dem Grundbetrag war es dann ein Leichtes mit Hilfe des Dreisatzes genauestens auszurechnen, wieviel Strom ich immer verbrauchte.
2) Der Widerspruch ging nachweislich beim alten Stromanbieter ein. Ich fügte sogar gefiltert meine Kontoauszüge, um ihnen völlig simpel darzulegen, warum deren "Abschlussrechnung" nicht zutreffen kann.
3) Ich habe (auf Sachebene) klar kommuniziert, dass wir das Ganze gerne vor dem Gericht klären können. (Das ist immer noch mein Plan.) Der Richter prüft, ob Schlussrechnung angemessen ist oder eben nicht. (Wo ist hier in meinem Fall denn der Rechtsweg, wenn es nach dem alten Stromanbieter geht?
4) Der alte Stromanbieter ist hier in der Stadt auch gleichzeitig der Grundversorger. Mein neuer Stromanbieter ist ein privater Anbieter aus einer anderen Stadt (Naturstrom-Energielieferant). Nur, weil der alte Stromanbieter hierin der Stadt sitzt und der Vorstand des alten Stromanbieters auch gleich noch der Oberbürgermeister dieser Stadt ist, heißt das doch nicht, dass er sich die Stromsperrung erlauben "darf".
5) Und ja - so habe ich es auch gelesen. Eindeutg:
https://www.gutefrage.net/frage/stromsperre-auch-an-neuer-adresse#comment-434581096
https://www.stromanbieter-ohne-schufa.de/news/stromanbieter-trotz-sperrung/
Es besagt, dass die Sperrung nicht durchgeführt werden darf, wenn man (bereit) bei einem anderen Stromanbieter Strom erhält. In meinem Fall ist es NOCH eindeutiger: Die "Schulden" sind aus einer anderen Adresse (hier im gleichen Ort). Und hier, in der jetzigen Wohnung, habe ich ab meinem Einzug gleich den Naturstromanbieter angemeldet und bezahle - selbstverständlich - auch meine Abschläge an ihn.
Wollte es nur noch mal gerne extra schreiben.
Frage: Was mache ich am besten, wenn der alte Anbieter trotzdem den Stromzähler sperren lässt? Weil das wäre ILLEGAL.
Ich habe dann eigentlich vor:
a) Einstweilige Vergügung
B) Rechtsanwalt
Wäre das so das Richtige eurer Meinung nach?
PS: Hier geht was ab... Wo ist hier der Rechtsweg geblieben, wenn der alte Anbieter trotzdem jetzt den Strom in 4 Wochen abstellen sollte?
ja, er darf
Deine Antwort ist wenig hilfreicht. Ich bitte von weiteren Antworten dieser Art abzusehen. Lieben Dank.
Erst einmal muss geprüft werden, ob Schulden dem Gläubiger zustehen. Und wo wird das gemacht? Richtig. Am Amtsgericht. Da gibt es dann die Möglichkeit für den Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid durchzusetzen.)
Du siehst: Nur weil es um "Schulden" geht, heißt das nicht, dass du pauschalt schreiben kannst: "Ja, darf er". Daher bitte ich dich auch darum nicht mehr weiter darauf zu antworten, weil es ergibt keinen Sinn und ich möchte diese Art der Unterhaltung so auch nicht weiterführen, weil deine Antworten einfach "sehr unpassend" und aus dem Zusammenhang gerissen sind.
Wenn der alte Anbieter mit seiner offenen Forderung bei Ihnen keinen Erfolg auf Zahlung sieht, dann droht dieser meist nochmals mit einer Sperrung. Allerdings darf der alte Versorger Ihren Zähler nicht sperren, wenn Sie schon gewechselt sind. Denn Ihr neue Strom -und Gasanbieter ist für die Aufrechterhaltung Ihrer Versorgung zuständig und wünscht weiterhin regelmäßig seine monatlichen Abschläge. Daher ist es sinnvoll, den alten Anbieter in seine Schranken zu weisen und auf sein Recht einwandfreie Versorgung beim neuen Anbieter zu beharren. Somit ist eine Stromsperre trotz neuem Anbieter ausgeschlossen.
https://stromzentrum.de/ratgeber/themen/strom-abgestellt-anbieter-wechseln
@Christian320 sollte besser gar nichts schreiben, weil er es nicht wusste, aber dennoch was dazu geschrieben hat. (Solche Leute "habe ich gerne"
Okay, meine Frage konnte ich mir selbst beantworten.
Kannst du mir sagen, warum er das darf?