Stromanbieterwechsel durch den Hausverwalters?

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Nein. Darüber hat die WEG zu beschließen - es sei denn, es läge eine entsprechende Freigabe bereits pauschal vor (etwa aus einer früheren WEG Versammlung). Übertretung der Vertretungsmacht -> Schadenersatzpflicht der HV. Nur - ob hier überhaupt irgendjemandem ein Schaden entstanden ist, geht aus der Frage nicht hervor.

Was ist diesbezüglich im Verwaltervertrag geregelt? Durchaus möglich, dass der Verwalter für gewisse Dinge eine Pauschalfreigabe erhalten hat.

Der Hausverwalter kann ja maximal den Anbieter für den allgemeinen Hausstrom, also Treppenlicht etc., wechseln. In Deiner Wohnung hast Du ja einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter, den kann der Hausverwalter nicht bestimmen.

Ehrlich gesagt, keine Ahnung. Aber was ist denn daran schlimm, wenn es nicht gerade teurer wird?


spelman  30.10.2019, 09:16

Nun ja, es gibt noch andere Kriterien für die Auswahl des Stromlieferanten. Mir ist es z.B. wichtig, keine Kernkraftwerke mitzufinanzieren, weshalb ich einen Vertrag bei einem Ökostromanbieter habe.

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