Stromanbieter anzeigen?

4 Antworten

Wann ist die offene Rechnung denn entstanden?


ElaMahone 
Beitragsersteller
 11.06.2022, 02:03

Mir wurde gesagt das die mich im Januar angemeldet haben mit 100€ Strom pro Monat. Den Brief mit der offenen Forderung bekam ich am 08.06.

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Ich denke mal du wirst über die Monate einfach zu wenig an Abschlag gezahlt haben und nun wird der offene Betrag eben eingefordert.

wenn dem so ist , solltest du zahlen ansonsten wird dir die Stromversorgung gekappt. Das würde dann bedeutet dann nochmal 150€ zu zahlen wären.

könnte aber auch sein das der Anbieter deine Zahlungen nicht zuordnen konnte , oder falsch zugeordnet hat. Das würde ja ungefähr dann passen wenn du 100€/Monat zahlen musst und du nach 6 Monaten eine Forderung von 600€ bekommst.

Die Stadtwerke Waiblingen scheinen in deiner Region der Grundversorger zu sein.

Wann hast du dich bei der ENBW angemeldet? Letztes Jahr im Oktober oder dieses Jahr im Januar?

Wenn die Stromversorger noch keine Information über den Stromverbrauch eines Kunden haben, schätzen sie den Stromverbrauch oder legen Standardverbräuche zu Grunde. Die können auch schon mal etwas höher sein.

Grundsätzlich ist es immer so: Wenn ich irgendwo neu einziehe und mich nicht oder nicht gleich bei einem Stromversorger meiner Wahl anmelde, werde ich durch den regionalen Grundversorger versorgt - automatisch.

Angenommen du bist letztes Jahr im Oktober in die neue Wohnung gezogen und hast dich eventuell erst im Januar bei ENBW angemeldet, dann hätte ENBW das den Stadtwerken Waiblingen mitteilen müssen, so würdest du nur für 2 Monate an die Stadtwerke Waiblingen etwas bezahlen müssen. Alles was dann ab Januar verbraucht wird, zahlst du der ENBW.

Du müsstest jetzt den Stadtwerken Waiblingen beweisen, das du für die Zeit, für die sie von dir Geld haben wollen, bereits bei ENBW gemeldet und unter Vertrag gewesen bist. Dann müssten die Stadtwerke Waiblingen die Rechnung korrigieren und du zahlst dann nur noch 100€ oder 200€ an die Stadtwerke Waiblingen nach.

Das gilt es jetzt zu klären.

Da du eine Rechnung von den Stadtwerken Waiblingen bekommen hast, muss darin auch stehen, für welchen Abrechnungszeitraum sie jetzt Geld von dir haben möchten. Alles was vor deinem Einzug gewesen ist, ist nicht deine Angelegenheit.


ElaMahone 
Beitragsersteller
 11.06.2022, 11:08

Danke für die ausführliche Antwort jetzt weiß ich besser bescheid! Ich hab mich direkt mit dem einzug bei der enbw angemeldet. Ich werde den Stadtwerken mal meinen Vertrag und Kontoauszüge zusenden.

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ThomasM1982X  11.06.2022, 11:44
@ElaMahone

Genau der richtige Weg. Damit beweist du, dass die Stadtwerke überhaupt nicht hätten einspringen müssen. Ein Vertrag ist somit nie zustande gekommen und sie müssen ihre gesamte Forderung ausbuchen.

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Zunächst sollte geklärt werden, was eigentlich Sache ist!

Du schreibst:

Der Vermieter sagte mir ich soll mir mein stromanbieter frei aussuchen gerade gibts kein strom (aufgrund leerstand). 
Die Rechtslage:

Stromversorgung Mietwohnung - Anschluss von Geräten im Haushalt

Die Versorgung der Mietwohnung mit elektrischem Strom gehört zur Mindestausstattung, zu den Mindestanforderungen an eine Wohnung.

Den Vertrag mit dem Stromlieferanten müssen Mieter normalerweise selbst abschließen.

Ob Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben - jeder Mieter erwartet, dass Leitungen für die Versorgung mit elektrischem Strom vorhanden sind, die Stromversorgung funktioniert, Stromleitungen ausreichend abgesichert sind.

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass elektrischer Strom bis zu den gemieteten Räumen kommt. Besteht kein Stromzugang, oder fällt der Stromzugang weg, z.B. wegen einer Beschädigung der Hausleitung, dann liegt ein Mangel der Wohnung vor.

Umfangreiche Informationen und eine gute Orientierungshilfe findest du hier:

https://www.promietrecht.de/Mangel/Sollzustand/Stromversorgung-Mietwohnung-Anschluss-von-Geraeten-im-Haushalt-E3183.htm#:~:text=Der%20Vermieter%20muss%20daf%C3%BCr%20sorgen,ein%20Mangel%20der%20Wohnung%20vor.

Du schreibst:

Habe mich bei der enbw angemeldet und auch monatlich gezahlt soweit alles gut.

Jetzt kriege ich einen brief von den stadtwerken waiblingen das ich eine offene rechnung von fast 600 euro habe!!

Wer ist dein Vertragspartner? In welchem Zusammenhang steht die Enbw zu den Stadtwerken Waiblingen?

Bei den mtl. Abschlagzahlungen handelt es sich lediglich um eine Vorauszahlung auf die tatsächlichen Kosten in der Jahresabrechnung.

Du schreibst:

Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein 600 euro zu zahlen obwohl ich nicht mal ein vertrag oder x bekommen habe.

Die Voraussetzung für jede Anspruchsgrundlage ist ein rechtswirksamer Vertrag.

Auf welche Leistung bezieht sich der Betrag von 600,- EUR?

Bei einer Stromversorgung durch einen Drittanbieter lassen sich Energieversorger erfahrungsgemäß die Nutzung vorhandener Stromzähler bezahlen.

Die Nutzungsgebühren von ca. 30.- EUR/Monat trägt in der Regel der Mieter. Diese Regelung muss selbstverständlich vertraglich vereinbart werden.

Sieh doch mal in den Vertrag mit Enbw. Hier findest du sicher auch einen Hinweis in den AGB zu etwaigen Kosten an die Stadtwerke.

Du behauptest:

Ich hab schon mehrmals hin und her telefoniert und emails geschrieben aber keiner sieht es für nötig mir bei meinem problem zu helfen sondern sagen nur jaja zahl halt.

Das mag vielleicht auf deinen Freundes & Bekanntenkreis zutreffen. Einem seriösen Unternehmen wie den Statdtwerken diese Vorwürfe sicher nicht vorwerfen.

Du möchtest wissen:

Könnte man das gerichtlich lösen? Lieber zahl ich geld an einen anwalt anstatt an diese abzocker!

Selbstverständlich lassen sich Ansprüche auch durch ein Gericht feststellen. In den meisten Fällen ist das jedoch überhaupt nicht erforderlich.

Du sprichst von Abzocke, ohne zu wissen weshalb du diese Forderung von 600,- an die Stadtwerke bezahlen sollst.

Dein Stromanbieter Enbw kann dir sicher auch sofort erklären, wie diese Forderung zustande kommt.

Mein Tipp:

Sehr wahrscheinlich lässt sich das Problem rechtssicher, kompetent, und preiswert durch den Mieterschutz/Mieterverein lösen.

Mieterschutzbund – Der Mieter steht im Mittelpunkt

Eine gute Orientierungshilfe und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis findest du hier:

https://www.mietrecht.com/mieterschutzbund/

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung