Stromanbieter - Von allen abgelehnt - Grundversorger lehnt auch ab - Was jetzt?

7 Antworten

Sie landen automatisch beim Grundversorger wenn sie keinen Tarif bei einem anderen Versorger abschließen. Der Vertrag mit den Grundversorger wird automatisch durch die Entnahme des Stroms geschlossen. Wenn der Strom bei Ihnen nicht gesperrt ist, haben Sie da kein Problem.

Sie teilen den Grundversorger die Entnahme einfach schriftlich mit und erteilen eine Abbuchungserlaubnis. Wichtig ist das Sie keine Schulden beim Versorger haben, sonst kann der Ihnen nämlich den Strom sperren.

Die Frage mit der Grundversorgungspflicht stellt sich erst, wenn der Stromanbieter den Strom sperren will.

Woher ich das weiß:Recherche

schleudermaxe  19.06.2021, 16:24

Laut Frage lehnt der Grundversorger ab.

Zitat:

und der Grundversorger IST Eon ... und die lehnen mich weiterhin, trotz telefonischer Klärungsversuche, eben wegen des Schufa-Scores ab.

1
ichweisnix  19.06.2021, 16:33
@schleudermaxe

Für gewöhnlich ist der Strom aktiv, wenn man in die Wohnung einzieht. Das heißt, wenn man den Stecker in die Dose steckt hat man Strom. Man muß sich dann nur einseitig beim Grundversorger anmelden. Es bedarf da keiner Zustimmung des Grundversorgers.

Erst wenn man die Rechnung nicht zahlt kann der Versorger aktiv werden und den Strom sperren.

Solange sich die Schulden nicht auf eine Stromlieferung beziehen, darf der Versorger da aber nicht sperren.

0

Nach einem Prepaid-Tarif fragen, der steht Dir zu. Sprich Einbau eines Prepaid-Zählers mit Möglichkeit zur Aufladung. Läuft meist über die Stadtwerke etc


NeoGriever 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 15:48

https://www.eon.de/frag-eon/themen/strom-heizstrom/fragen/prepaid-vorinkasso-stromzahler/

Die Stadtwerke sind hier nicht für Strom zuständig. Habe ich auch schon die Idee gehabt.

Grundversorger hier ist E-On

0
NeoGriever 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 15:54
@MeisterRuelps, UserMod Light

Die Stadtwerke liefern nur Wasser und Abwasser. Da war ich bereits dran. - und der Grundversorger IST Eon ... und die lehnen mich weiterhin, trotz telefonischer Klärungsversuche, eben wegen des Schufa-Scores ab.

0
MeisterRuelps, UserMod Light  19.06.2021, 15:56
@NeoGriever

Wenn die sich weigern, musst Du Montag zum Amtsgericht, das Ablehnungsschreiben mitnehmen und bei der jeweiligen Stelle (Rechtspfleger) eine Anordnung beantragen.

Die haben alle mit Sicherheit Möglichkeiten, dir einen Prepaid-Zähler zur Verfügung zu stellen. Nur der Einbau und alles kostet denen Zeit (und Geld) und daher winken die ab.

Was ich gefunden habe wäre zum Beispiel https://www.energierevolte.de/so-funktionierts/ die bieten sowas an :)

1
NeoGriever 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 16:15
@MeisterRuelps, UserMod Light

Ich hab jetzt da einfach mal versucht, nen Stromanschluss zu bestellen. Ich vermute zwar, dass die auch nein sagen. Aber dann werd ich definitiv vorm Amtsgericht stehen. Es kann nicht sein, dass die Schufa die Lebensgrundlage zerstört. Denn: Wird mir hier der Strom für mehr als 2 Monate abgestellt, kann mich der Vermieter nach eigenem Ermessen kündigen und rausschmeißen <_<

0
NeoGriever 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 16:42
@schleudermaxe

Gerade weils keinen gibt ... was weiß ich. Ich häng halt ohne jegliche Möglichkeiten in der Luft ...

0

Wie schon richtig erkannt, hat der Grundversorger nach§36 EnWG eine Versorgungspflicht. Wenn er trotzdem ablehnt, könntest du den natürlich verklagen. Das dauert aber und hilft dir erstmal nicht. Eine Möglichkeit wäre, wie bereits erwähnt ein Prepaid Tarif. Den haben aber immer weniger GVV, da die Zähler und die Technik darum echt teuer ist. Können deine Eltern sich für dich eventuell anmelden oder bürgen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.

NeoGriever 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 20:52

Eltern habe ich seit 2012 nicht mehr. Ebenso keine lebende oder mit mir in Kontakt stehende Verwandtschaft. Ich habe alle mir möglichen Optionen bereits ausgeschöpft.

0
bikerfan73  19.06.2021, 21:00
@NeoGriever

Sorry. Das wusste ich nicht. Hast du ein Schreiben vom Netzbetreiber bekommen mit einer Sperrankündigung?

0

Dann muss eben eine Einstweilige Verfügung her, dauert bei unseren Gerichten so rd. 15 Minuten, wenn kein anderer Vertragspartner spielen kann.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ichweisnix  19.06.2021, 16:23

Das ist dann statthaft, wenn der Strom nicht bereits aktiv ist. In der Regel kann man den Strom nämlich einfach aus der Steckdose entnehmen. Dann besteht kein Bedarf für eine einstweilige.

0

Das kann eigentlich so nicht sein. Der Grundversorger ist verpflichtet. Er kann notfalls eine "Kaution" von Dir verlangen. Also dass Du das vorher bezahlst. In welchem Bundesland bist Du? Ich kann das nur hier für Hamburg beantworten.


NeoGriever 
Beitragsersteller
 19.06.2021, 15:55

NRW

0