Strom und Heizung über Nacht abstellen?

2 Antworten

Du sollte klar sein, dass diese Maßnahme auch Deinem Schutz dient und nicht nur um Dich damit zu schikanieren.

Normalerweise finden Abschaltungen erst dann statt, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist. Hier wird eben vielleicht etwas übertrieben vorsichtig reagiert.

Eine andere Möglichkeit wäre, z.B. ein Betretungsverbot für den Keller auszusprechen. Damit wäre den Nutzern aber auch die Möglichkeit genommen, ihre Dinge noch kurzfristig in Sicherheit zu bringen.

Die WEG kann diese Massnahme beschliessen, wenn eine Mehrheit der WE dafuer ist. Genauso schnell kann man aber auch wieder das Gegenteil beschliessen, wenn sich herausstellt, dass die Massnahme nicht mehr sinnvoll ist.


Fragmichspae562 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 19:35

Wie kann man sich als Mieter dagegen wehren?

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ant8eart  03.06.2024, 08:58
@Fragmichspae562

Ich wuerde mal bei der Feuerwehr anrufen, die koennen die Lage am besten einschaetzen. Und beraten auch bei solchen Ausnahmesituationen ueber sinnvolle und nicht sinnvolle Massnahmen.

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Fragmichspae562 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 17:21
@ant8eart

Es gibt nach wir vor keine Handlungs Empfehlung vom Katastrophen Schutz. Zumindest die das rechtfertigen würden.

Was uns aufregt das es einfach entschieden wurde ohne die Mieter einzubeziehen. Was uns an der Sache stört das die Eigentümer Gemeinschaft entscheidet wann wir Strom haben dürfen und wann nicht und das ist laut BGB keine Entscheidung die, die Eigentümer treffen dürfen.

Man hätte hier einfach die Mieter mit einbeziehen können und die Regel einführen können " der letze macht das Licht aus" in dem Fall macht alle Sicherungen raus.

Man hätte dafür eine WhatsApp Gruppe eröffnen können wo man festlegt wer wann aus und einschalten.

Das würde in unserem Fall nicht gemacht sondern einfach entschieden und finde ich persönlich eine bodenlose Frechheit vor allem wenn man auf einmal an einem Samstag 22:45 im Dunkeln sitzt.

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