Strom und Gas Guthaben / Hart4
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage...wenn man ein Strom und Gas Guthaben hat, bekommt das dann die Arge oder der Empfänger?
Grüßchen Mis
7 Antworten
Du musst die Abrechnung der ARGE vorlegen und überschüssiges Guthaben zurückzahlen! sonst kürzt man deine Unterstützung.
Ein Stromguthaben gehört dir (es sei denn, du heizt mit Strom).
Ein Guthaben für die Gasheizung gilt als Einkommen und wird dir von der Leistung abgezogen. Leider ist das auch dann der Fall, wenn du gerade erst in Hartz-IV-Bezug gekommen bist, nachdem du deine Heizkosten lange Zeit aus eigener Tasche bezahlt hast.
Strom wird normalerweise aus dem Regelsatz bestritten, Guthaben ist also dir. Beim Gas ist das nicht so einfach. Nach § 22 SGB II muss die Gasrechnung komplett übernommen werden, soweit angemessen, da Kosten der Unterkunft.
Ist die Abrechnung für ein Jahr bis 2010, muss von der Gasrechnung noch der Anteil für Warmwasser abgezogen werden, welcher im Regelsatz enthalten ist (BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.2.2008, B 14/11b AS 15/07 R). Ab 2011 entfällt der Abzug, da nicht mehr im Regelsatz enthalten.
Die Angemessenheitsgrenze errechnet sich aus dem kommunalen, wenn nicht vorhanden aus dem bundesweiten Heizspiegel. Die für deine Wohnsituation entsprechende Zeile heraussuchen, die Angabe der rechten Spalte mit den zustehenden Quadratmetern multiplizieren, ergibt die Angemessenheitsgrenze für das gesamte Jahr (BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R).
Ist der Verbrauch angemessen, werden vom Abrechnungsbetrag für das gesamte Jahr die bereits gezahlten Leistungen des Jobcenters abgezogen. Hat das JC weniger gezahlt, als die angemessenen Kosten, muss das JC die Differenz nachzahlen, hat das JC zuviel gezahlt, bekommt es die Differenz zurück. Es ist dabei vollkommen egal, ob man eine Zahlung vom Energieversorger (bzw. Vermieter) bekommt, oder ob eine Forderung entsteht.
Ein Beispiel: Man zahlt monatlich 60 Euro Heizkostenabschlag, das JC erkennt aber nur 50 an und zahlt auch nur 50. Somit hat man im Abrechnungsjahr 720 Euro Abschläge gezahlt, das JC aber nur 600 erstattet. Betragen die Kosten laut Abrechnung 660 euro, bekommt man 60 Euro zurück, das JC muss aber auch noch 60 Euro zahlen, vorausgesetzt die 660 Euro sind angemessen.
Bei der Abrechnung durch das JC muss vor allem der Betrag für angemessene Heizkosten überprüft werden. Hier setzen die meisten JC einen zu niedrigen Betrag an und wollen deshalb nicht komplett zahlen.
Wenn Dir die ARGE die Höhenstufung nicht gezahlt hat dann behalte auch jetzt den Überschuss & warte
ggf. wenn nötig vor Sozialgericht klagen (Gratis bei Hartz4)
Mit Strom hast Nur Du was zu tun
Gasguthaben - als Bestandteil der KdU - geht an das Jobcenter; Stromguthaben an dich sofern und soweit du die Abschlagszahlungen aus dem Regelsatz geleistet hast.
Dann wirst du schon aus eigenem Interesse eine Abrechnung verlangen müssen, in der die Positionen klar getrennt erfasst werden.
Normalerweise sollte das auch kein Problem sein.
Und wie ist das, wenn uns vom Satz mehr abgezogen wurde, weil wir höher gestuft wurden im letzten Jahr? Bekommt das die Arge dann trotzdem wieder?
Jein .. ggf. zahlt das Jobcenter in dem Monat mit Guthabenanrechnung entsprechend weniger KdU.
Mitteilen müsst ihr das so oder so ....
Ja, nur verrechnen die sich im Jobcenter gerne mal, so das man dann monatelang zu wenig bekommt, weil die einfach irgendwas anrechnen..ich blick da nech durch :)
Naja das Guthaben ist ales Gesamtes..ich kann da nicht herausfiltern, was Strom und was Gas ist..mmhh...