Streitigkeiten in der WG...Kann ich nach einem Monat in einer WG wieder ausziehen?
Hallöchen!
Ich wohne mit einer Grundschulfreundin seit mitte März in einer WG. Wir haben beide einem gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen und sind auch beide gerade in einer Ausbildung.
Leider dauerte es nicht lange bis sich erste Streitigkeiten breit machten. :/ Schon nach 2 Wochen fing es an das sie sich wegen jeder Kleinigkeit beschwert, wie zum Beispiel die "laute" Haustür und das ich sie doch bitte leiser zu machen soll. ( man muss wissen die Wände in der Wohnung sind extrem dünn und man hört jeden Furz)
Ich hatte ein kleines Kaninchen mitgebracht welches ihr dann zu laut war ich musste es wieder weggeben. Wenig später fragte sie mich ob ich etwas gegen ein Hund hätte, ich meinte das ich da nichts gegen hätte und sie wollte ihn sich nächsten Tag angucken. Letzendlich hätten sie sich den Hund nächsten Tag schon gekauft und wie sie mir dann gesagt hat, den Hund auch nicht beim Vermieter angemeldet. Da sie ja auf Arbeit keinen anrufen kann und kein Geld und was weiß ich noch nicht geht und ich nicht wollte das wir ärger bekommen hatte ich ihn dann angemeldet. Ich hatte aber mit ihr dann geschrieben das es so nicht ginge und sie zickte mich nur an und versuchte mich auf meine Mängel aufmerksam zu machen.
Dann war erstmal Ruhe bis ich mir etwas zu essen bestellte und die Küche dann danach roch... da beschwerte sie sich wieder. Ich machte sie daraufhin aufmerksam das sie dann doch auch bitte ihr Essen aus den Kochtöpfen nehmen soll und es nicht ewig so stehen lassen soll damit ich die Töpfe auch mal benutzen kann. Sie meinte nur das es doch ihre Töpfe sind und sie damit machen kann was sie will der Wischmob auch ihrer ist, ich doch bitte Danke sagen soll das sie die ganze Wohnung putzt und ich mal freundlich sein soll. (ich putze überwiegend Bad und Küche, da die anderen Räume durch sie immer sauber sind)
So, ihr Hund bellt besonders Abends ohne wenn und aber... sie kriegt ihn nicht unter Kontrolle ... er bellt auch Nachts scheinbar ... wenn sie der Meinung ist bis 6 Uhr Morgens mit Freunden zu saufen das die Heide schwobt, sie mit dem Alkohol immer lauter werden und das Klo vollgekotzt wird weil man sich überschätzt. Sie stellt ihr Essen ohne es abzudenken in den Kühlschrank und alles schmeckt und riecht nach ihren Schmohrpaprika oder so... Wurst konnte ich deswegen schon wegfeuern weil man es nicht mehr essen konnte und der Kühlschrank stinkt immer noch. Geredet habe ich mit ihr schon teilweise tut sich ... teilweise stellt sie allerdings auf stumm.
( Tschuldige das ist jetzt ne ganze Menge muss auch mal die Meinung von anderen hören)
Letzendlich habe ich beschlossen möglichst bald auszuziehen, da ich sehr stark befürchte das das noch nicht alles war. :( Sie hat sich als sehr zickige und sturköpfige Mitbewohnerin entpuppt.
Ich wollte fragen ob das so früh schon geht und ob jemand weiß wie das dann mit der Mietkaution geregelt werden kann.
Ich freue mich über jede Antwort :)
5 Antworten
Uffff, du arme. Ich habe selbst leider keine Erfahrung damit.
Es gibt ja verschiedene Arten, eine WG zu gründen. Ihr seid anscheinend beides Hauptmieter.
Ich kann mir vorstellen, dass du einen Nachmieter finden und euren Mietvertrag kündigen musst, damit der Vermieter einen neuen für deine "Freundin" und ihre neue Mitbewohnerin aufstellen kann. Ich würde deinen Betrag der Kaution vom neuen Nachmieter an dich auszahlen lassen.
Wenn du keine Nachmieterin findest, müsste deine Freundin entweder der alleinige Mieter werden und die gesamten Mietkosten übernehmen oder selbst eine neue Wohnung suchen. In dem Falle müsstet ihr dann ganz normal kündigen (an Kündigungsfrist denken).
Ich befürchte, dass sie sehr Stress machen wird, wenn sie erfährt, dass du ausziehen willst. Ich hoffe, du findest die Kraft und setzt dich durch.
Übrigens: einen Hund in der Ausbildung. Deine Freundin benimmt sich ja zweifellos unreif. Aber dem Hund gegenüber ist das sehr verangwortungslos. Das arme Tier! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihm unter diesen Umständen auch nur annähernd gerecht wird.
Viel Glück dir.
Zunächst einmal muss der gemeinsame Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.
Dann lag ich ja trotz meiner Ahnungslosigkeit richtig damit, dass sie einen Nachmieter finden und den bestehenden Mietvertrag kündigen muss. ;)
Ich wohne mit einer Grundschulfreundin seit mitte März in einer WG. Wir haben beide einem gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen und sind auch beide gerade in einer Ausbildung.
Du kannst jederzeit ausziehen, doch Ihr müsst entweder gemeinsam kündigen oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen!
Ihr haftet gesamtschuldnerisch und eine Teilkündigung wäre unwirksam.
Hier Infos:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm
Ich wollte fragen ob das so früh schon geht und ob jemand weiß wie das dann mit der Mietkaution geregelt werden kann.
Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung einbehalten.
LG
johnnymcmuff
Seid ihr beide als Hauptmieter beim Vermieter verzeichnet, oder ist einer Hauptmieter und der andere Untermieter?
Falls du als Hauptmieter im Mietvertrag stehst, musst du wohl deine Kündigungsfrist (3Monate?!) abwarten, oder mit etwas Glück einen Nachmieter vorschlagen, der in Ordnung ist....
Oder mit deiner Mitbewohnerin sprechen, ob sie die Wohnung auch alleine finanzieren könnte...
Wir stehen beide als Haupmieter im Vertrag. Sie würde ihren Freund dann gern als Nachmieter haben aber ich weiß nicht was der darüber denkt.
Beide als Hauptmieter bedeutet meiner Kenntnis nach:
Du hast die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten...
Wenn sie nicht mitkündigt, muss sie die Wohnung alleine weiterbezahlen.
Wenn ihr Freund mit "rein" will, muss der Vermieter auch zustimmen.
Wenn ihr Freund einziehen könnte, kannst du dich entsprechend früher verabschieden.
Du hast die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten...
Nein, beide gemeinsam.
Wenn sie nicht mitkündigt, muss sie die Wohnung alleine weiterbezahlen.
Nein, dann haftet man immer noch gesamtschuldnerisch.
Wenn ihr Freund mit "rein" will, muss der Vermieter auch zustimmen.
Zunächst einmal muss der gemeinsame Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.
Dann ist da die Frage, ob der Vermieter mit der Person die bleiben will, einen Mietvertrag abschließen will.
Wenn ihr Freund einziehen könnte, kannst du dich entsprechend früher verabschieden.
Nur weil eine Person einzieht ändert das nichts an der Vertragssituation und wie man sie ändern.
Entscheidend ist, was der Vermieter will.
Da kommt es leider auf den Mietvertrag und den Vertrag zwischen deiner "Freundin" an. Wenn dort drinsteht dass du ausziehen darfst wann du willst dann darfst auch ausziehen.
Wenn nicht dann nicht. Meist si D es nur ein paar Monate. :(
Trotzdem wünsche ich dir noch einen schönen Tag!
Da kommt es leider auf den Mietvertrag und den Vertrag zwischen deiner "Freundin" an.
Es kommt nur auf den Mietvertrag an.
Weil es ein gemeinsamer Mietvertrag ist, ist die ganze Angelegenheit schwierig.
Wenn dort drinsteht dass du ausziehen darfst wann du willst dann darfst auch ausziehen.
Sowas steht garantiert nicht in Mietverträgen und was unter den Bewohnern vereinbart wäre gilt nur im Innenverhältnis zwischen den Bewohnern.
Ausziehen kannst du, wann du willst. Die Frage ist, ab wann du nicht mehr Miete zahlen musst. Das passiert erst, wenn ihr beide fristgerecht gekündigt habt und das Mietverhältnis schließlich beendet ist. Ihr bekommt dann beide euren Teil der Mietkaution zurück.
Schau mal hier - eine Übersicht über verschiedene Vertragsformen in WGs:
https://kautionsfrei.de/blog/mietvertr%C3%A4ge-und-kautionsformen-f%C3%BCr-wohngemeinschaften
Da werden die wichtigsten Fragen beantwortet, auch wie das mit der Mietkaution ist.
Für die nächste Wohnung empfehle ich, als Untermieter in eine WG einzuziehen. Dann kannst du jederzeit gehen, wenn es nicht passt...
Das merke ich.
Zunächst einmal muss der gemeinsame Mietvertrag gemeinsam gekündigt werden oder gemeinsam mit dem Vermieter durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden.
Dann ist da die Frage, ob der Vermieter mit der Person die bleiben will, einen Mietvertrag abschließen will.
Nur weil eine Person einzieht ändert das nichts an der Vertragssituation und wie man sie ändern.
Entscheidend ist, was der Vermieter will.