Streit im supermarkt

das logo des Supermarktes - (Streit, Supermarkt, Hausverbot)

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Verkäufer war im Recht 100%
Kundin war im Recht 0%

12 Antworten

Verkäufer war im Recht

Der Besitzer des Marktes hat Hausrecht und kann netscheiden, wem er in seinen Laden habe will. Wen jemand den Verkauf stört, ist es das gute Recht, den Kunden rauszuwerfen, zumal es genug Supermärkte gibt, in denen man einkaufen kann.

Verkäufer war im Recht

Ich (Verkäufer) hätte auf jeden Fall die Polizei gerufen. Allein schon um eine anzeige wegen Körperverletzung zu stellen, bzw. hätte ich mir die Personlien der Frau geben lassen. Da sie sich jedoch vermutlich geweigert hätte sie rauszurücken, hätte ich das Recht gehabt sie bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Notfalls auch unter Anwendung von Gewalt, da die Körperverletzung eine Straftat darstellt und in diesem Falle eine vorläufige Festnahme (auch von Kunden) vorgenommen werden darf.

Bei mir wäre sie jedenfalls nicht so glimpflich davon gekommen.

Sie wäre nicht die erste...


Einhornfreak 
Fragesteller
 04.01.2011, 10:28

bist du verkäufer bei netto?

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NettoOpfer  31.01.2011, 14:01
@Einhornfreak

Diesen geschilderten Fall so nicht, aber in diesem Job (in Berlin) kann man so ziemlich alles erleben was es gibt.

Ich habe selbst auch schon Körperverletzungen usw. erfahren müssen, auch Beleidigungen (fast schon Tagesordnung), Schlägerein unter Kunden, Randalierende Kunden, Ladendiebe sowieso, Kunden die im Laden zusammenbrechen (Schwindel, altersschwache Kunden, epileptische Anfälle usw.) und die erteilten Hausverbote kann ich gar nicht mehr zählen. Nur vor einem Überfall bin ich zum Glück noch verschont geblieben, aber genügend Kollegen hatten schon (nicht nur) einen.

Habe schon einige Male auf Leuten draufgesessen und diese fesseln müssen oder es kommt auch mal vor, daß man mit Polizei mit Blaulicht jemanden hinterherfährt wenn es aus Gründen der eigenen Sicherheit nicht möglich den Täter festzuhalten.

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Verkäufer war im Recht

Als Verkäufer hätte ich sofort die Polizei gerufen.

Du hättest Zivilcourage zeigen müssen. Meiner Meinung nach. Also meiner Meinung nach hast du gar nicht richtig reagiert... aber das mit der Zivilcourage will heute scheinbar nicht mehr so...


Rheinflip  03.01.2011, 18:15

Man muss und sollte sich nicht unnötig in Gefahr bringen, zuviel Mut tut auch nicht gut.

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dustinthewind  03.01.2011, 18:19
@Rheinflip

Also wenn man es so betrachtet, dass der Verkäufer tatsächlich in körperlicher Gefahr, wie du meinst, sich befindet, dann ist es ja erst recht schon fast unterlassene Hilfeleistung...

Weglaufen ist auf jeden Fall falsch. Ist wohl eine Frage der Moral!

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Einhornfreak 
Fragesteller
 03.01.2011, 18:25
@dustinthewind

die hat ihn nur geschubst, nicht gefährlich und ihm den Einkaufswagen in die Beine gestoßen, das wars aber auch schon. Da muss man noch nicht eingreifen!

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dustinthewind  03.01.2011, 18:29
@Einhornfreak

Es geht nicht darum, wegen der Gewalt einzugreifen, wobei ja aber nichts dagegen spräche, da die Situation, wie du sagst, ja angeblich nicht gefährlich war. Aber Rassismus...

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Einhornfreak 
Fragesteller
 22.01.2011, 22:24
@dustinthewind

ich hatte auch eine betreuerin dabei, die sagte, ich solle mich nicht einmischen!

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Einhornfreak 
Fragesteller
 03.01.2011, 18:23

ist besser, als sich eine einzufangen. Wenn die auf den losgegangen währe, wär ich dazwischen gegangen!

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dustinthewind  03.01.2011, 18:30
@Einhornfreak

Kommt halt drauf an. Wenn ich mitkriege, wie jemand aufgrund von z.B. Rassismus von jemand anderem angegriffen wird, greife ich ein...

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Rheinflip  03.01.2011, 18:42
@dustinthewind

Wenn ich ein komische Situationsehe, dann spreche ich von etwas weiter weg, das "opfer" an. Meistens beruhigt sich die Situation dann. Sollte das nicht der Fall sein, ruf ich sofort Hilfe 112!

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Einhornfreak 
Fragesteller
 23.12.2011, 22:30
@dustinthewind

Doch, die Nummer 110 für Polizei und 112 für Feuerwehr/Krankenwagen sind Europaweit gleich! Kannste googlen, wenn du willst!

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Verkäufer war im Recht

Ich habe mein Leben lang extremste Gewalt erleben müssen. Deshalb glaube ich schon sehr vieles, was andere Leute für unmöglich halten. Aber sogar ich halte Dein angebliches Erlebnis für unwahrscheinlich. Hätte sich eine Kundin so extrem verhalten, wäre sie in die Psychiatrie gekommen.


Einhornfreak 
Fragesteller
 22.01.2011, 22:23

ist aber so! Schau dir mal toto und harry an, da ist auch viel solches zeugs!

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Verkäufer war im Recht

Der Kundin wäre ein Anti-Aggressionstraining samt verlängertem Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung zu empfehlen.

Solche durchgeknallten Leute würde ich auch aus dem Laden werfen, und zwar für immer.


Einhornfreak 
Fragesteller
 03.01.2011, 18:26

die war eindeutig besoffen!

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Einhornfreak 
Fragesteller
 03.01.2011, 22:05

die wurde ja auch für immer rausgeworfen. Ich weis nicht, ob das Hausverbot nur in diesem Netto-Mart gilt oder in allen Nettomärkten in Deutschland!

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NettoOpfer  31.01.2011, 14:05
@Einhornfreak

Kommt drauf an wie es erteilt wurde.

Diebstahlbedingte Hausverbote gelten i.d.R. ein Jahr bundesweit. Aber man es, je nach situation oder schwere des Vorfalls beliebig erteile (Hausrecht), somit auch auf Lebenszeit, habe ich schon einige Male gemacht, vor allem wenn jemand während eines laufenden Hausverbots auftauchte (Hausfriedensbruch) und sogar wieder auffällig wurde.

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Einhornfreak 
Fragesteller
 23.12.2011, 22:26
@NettoOpfer

Der Verkäufer sagte zu ihr: "Bitte legen sie die Sachen in die Regale zurück und verlassen sie den Laden. Sie haben jetzt Lebenslanges Hausverbot." mehr sagte er nicht!

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