Streckenvebrot?
Hallo,
ich wurde heute von der Polizei angehalten weil ich aus einer Einmündung raus kam wo 30 erlaubt sind, wo ich abgebogen bin war kein Verkehrsschild zusehen bzw. das 30 erlaubt sind. Das habe ich diesen Polizisten auch erklärt. Der Polizist meinte das ich noch ein schreiben bekomme! Ich war mit 52 km/h Unterwegs, Naja das ein Streckenverbot über eine Kreuzung hinaus seine Gültigkeit hat, bis es aufgehoben ist. Ist mir bewusst, und das habe ich auch kontrolliert, und ich lag mit Vermutung auch Richtig. Weil das Schild vor der Kreuzung angebracht ist, aber was kann ich dafür wenn ich aus einer Einmündung komme und es ist kein Schild angebracht mit 30 als Streckenverbot. Das ein Streckenverbot mit 30 Zb. Über eine Kreuzung hinaus seine Gültigkeit hat ist mir bewusst, und das habe ich so vor 3 Jahren beigebracht bekommen von meiner Fahrschule. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen ?
1 Antwort
Auszug aus dem Verkehrslexikon:
"Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird."
Habe es jedoch selbst vor ca. 10 Jahren so beigebracht bekommen in der fahrschule wie du es beschreibst 😬🤔
Ja die Regelung kenne ich. Meine Fahrschule hat es mir das genauso beigebracht wie du es beschrieben hast, aber da war kein Schild mit 30 wo ich rechts abgebogen bin ):