Crossbrille im Straßenverkehr?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich verboten sind diese Brillen nicht. Ich wüsste bei uns im Bekanntenkreis auch niemanden der deswegen aufgehalten wurde geschweigeden ne Strafe bekommen hätte.

Allerdings gibt es da schon diesbezüglich Regeln. Laut Paragraph 23 StVO ist man neben anderem dazu verpflichtet für gute Sicht zu sorgen. Fährst Du jetzt bei Dämmerung oder Nachts im Tunnel ect mit dieser Brille, hast einen Unfall und da mußt Du noch nicht mal selbst schuld sein, kann es Probleme geben. Das gleiche gilt auch für Brillen ohne Prüfsiegel. Dich wird wohl niemand aufhalten und nach dem Prüfsiegel schauen, passiert allerdings etwas, wird nachgeforscht und da geht's dann ins Detail.

Daher, ich hätte keine Angst oder Probleme mit solch einer Brille zu fahren, allerdings nur mit Prüfsiegel und nicht Nachts ect. Mein Motorradhelm hatte auch ein Hologramm Visir aber mit Prüfsiegel. Ist vom Prinzip her ja nichts anderes.

Warum sollte man ein E Prüfzeichen brauchen wenn man den Helm auch ohne Brille tragen darf. Einfach nicht den verspiegelten Aufsatz Abends tragen und alles ist bestens.