Straßenfotografie in Österreich?

2 Antworten

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Du darfst von öffentlichen Flächen aus normaler Höhe (Augenhöhe) alle Fotos machen, die du willst. Du brauchst nicht das Einverständnis der fotografierten Personen, solange du das Foto NICHT veröffentlichst (z.B. im Internet/auf Social-Media postest).

"Öffentlich" ist dabei nicht das Gleiche wie "öffentlich zugänglich". Konkretes Beispiel: Das Schloss Belvedere darf vom Schlossgarten aus nicht fotografiert werden. Der Garten ist zwar öffentlich zugänglich, aber dennoch Privatgrund, und dort gelten eben die Hausregeln.

Du darfst auch ohne weiteres keine Drohnenfotos machen, da das nicht mehr Augenhöhe bzw. normale Höhe ist. Also nicht über Grundstücksmauern, in höher gelegene Fenster hinein, etc. fotografieren.

Grundsätzlich sind die Bestimmungen etwas lockerer als in Deutschland. Wesentlicher Unterschied ist, dass Personen von dir nicht rechtsverbindlich verlangen können, ein Bild zu löschen, oder du vorher ihre Einwilligung brauchst. (es empfiehlt sich natürlich trotzdem des Anstandes halber)

Bei einer Veröffentlichung haben Sie allerdings wie in Deutschland das Recht am eigenen Bild und könnten dich anzeigen und erfolgreich verklagen.

Ausnahme: Wenn die Personen nicht zentraler Bildinhalt sind (wie zB. bei einem Portrait) sondern nur Bildbeiwerk, darfst du sie auch ohne Einwilligung veröffentlichen. Klassisches Beispiel: Du fotografierst einen Demonstration. Auf dem Foto sind 187 Personen erkennbar. Wenn da nun einer kommt und sagt, er wolle nicht dass das Bild veröffentlicht wird, kann dir das egal sein.

Tipp: Ich habe es meistens so gemacht, dass ich zuerst das Foto gemacht habe, und es anschließend der Person gezeigt habe und gefragt habe, ob das für sie ok ist. Wenn du vor der Aufnahme fragst, geht jede Natürlichkeit und Spontanität verloren. Wenn das Bild gut ist und du fragst, ob du ihnen einen "Abzug" per Mail schicken sollst, freuen sich viele sogar.

Noch ein Hinweis: Upskirting und ähnliches sind seit einiger Zeit verboten, aber das verstehst du ja hoffentlich eh nicht unter Street Photography. ;-)


Avatrax 
Beitragsersteller
 29.01.2022, 22:14

Das meiste davon deckt sich ja mit dem was in Deutschland auch so gilt , danke für die Antwort :)

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