Strafzettel Italien, Einspruch sinnvoll?
Hallo,
bin letztens Jahr in Sardinien mit dem Mietwagen anscheinend in eine Fußgängerzone gefahren. Strafe in Höhe von 103 Euro habe ich auch letzten Monat bezahlt. Nun kommt heute der zweite Brief weil ich wohl ein zweites Mal (genau 5 min später) in diese Fußgängerzone gefahren bin - hatte dort nach einem Parkplatz gesucht und nicht gemerkt dass es sich um eine Fußgängerzone handelt.
sollten diese „beiden“ Ordnungswidrigkeiten nicht als eine zusammen gezählt werden? Ist es tatsächlich so dass das 2 sind obwohl sich alles am gleichen Tag und sogar innerhalb von 5 min abgespielt hat ? Macht ein Einspruch Sinn?
danke und lg
3 Antworten
- Hier müsste man italienisches Recht prüfen. Damit dürfte sich hier aber kaum jemand auskennen.
- Auch nach deutschem Recht wäre Tatmehrheit anzunehmen, wenn du zwischendurch aus der Fußgängerzone rausgefahren und erneut verbotswidrig hineingefahren bist.
Wenn du 3x über 'ne rote Ampel fährst innerhalb kurzer Zeit, dann wird das ja auch nicht zusammengefasst.
Wenn du innerhalb weniger Minuten mehrmals über dieselbe rote Ampel fährst, gilt das auch nicht als Folgefehler.
Wenn man die Beschilderung so hartnäckig ignoriert könnte auch Vorsatz unterstellt werden, der zumindest in Deutschland das Bußgeld verdoppeln würde.