Strafzettel im „eingeschränkten Halteverbot?
Zur Hintergrundgeschichte ich war mit zwei Freunden mit dem Motorrad im Allgäu und dort waren wir in einem Restaurant. In dieses Restaurant konnte man nur indem man durch eine Anlieger Frei Straße fährt. So also Endergebnis 55€ Verwarnungsgeld. Vorwurf fahren in eine Anlieger Frei Straße und Parken in einer eingeschränkten Halteverbotszone. Nun wissen wir nicht so genau wie wir dagegen vorgehen könnten, klar ist dass wir etwas zurückschreiben und Einspruch erheben das wir eine Rechnung vom Restaurant haben und somit Anlieger waren aber wir wissen nicht wie wir das mit dem eingeschränkten Halteverbotszone belegen sollen, weil es gab kein Schild das diese Zone bekannt gab. Wir haben zwar ein Bild von dem Parkplatz und sind die ganze Straße abgefahren ohne ein Schild zu sehen aber wissen nicht weiter. Habt ihr Ideen wie man das beweisen könnte?
3 Antworten
Eine Halteverbotszone ist eine Zumutung ne, wie Tempo 30 Zone. Die kann auch größer sein und muss nicht an jeder Straße wiederholt werden. Ich gehe auch davon aus, dass da wirklich eine ist, sonst hätten die das nicht aufgeschrieben.
Anlieger ist gesetzlich nicht weiter definiert. Im allgemeinen wird vor Gerichten als Anlieger definiert, wer in der Straße wohnt oder mit einem dort liegenden Grundstück in einer Beziehung steht. Das wäre bei einem Restaurantbesuch der Fall. Du hast in dem Moment eine geschäftliche Beziehung zum Restaurant-Besitzer.
Allerdings darfst Du da nicht parken. Damit entfällt das Anliegen
Sollte das mit der Halteverbotszone tatsächlich falsch sein, habt Ihr tatsächlich gute Chancen. Gibt es die doch, Seher ich eher keine Chance.
Als Gast ist man kein Anlieger, sondern Gast. Und Restaurantgäste, insbesondere von außerhalb, haben auf vorgesehenen, öffentlichen Parkflächen zu parken (ob frei oder kostenpflichtig) + den Weg zum Restaurant zu latschen, weil man da eben nicht parken kann. Anlieger sind alleine die, die in dieser Straße wohnen + vielleicht mal einen Kühlschrank vor ihrer Haustür ausladen müssen. Dagegen vorgehen .... Das macht jetzt schön Verwaltungsarbeit + aus den 55 € werden ganz schnell 75 €. Viel Glück dabei!
Wer parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro
(aus: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/)
...erklärt zumindest die Höhe des Bußgelds und das "eingeschränkte Halteverbot". Natürlich ist der Restaurantbesuch ein "Anliegen"....stellt sich aber trotzdem die Frage, ob eventuell anders erreichbar oder mit eigenen Parkplätzen ausgestattet. Tatsächlich würde ich zahlen...denn ein Widerspruch wird vermutlich vergebens sein und die Sache verteuern. Die Verkehrsüberwacher kennen ihren Bezirk und wissen schon recht genau, was sie tun....da gibt es kaum ein Knöllchen "aus Versehen".