Strafzettel im „eingeschränkten Halteverbot?

3 Antworten

Eine Halteverbotszone ist eine Zumutung ne, wie Tempo 30 Zone. Die kann auch größer sein und muss nicht an jeder Straße wiederholt werden. Ich gehe auch davon aus, dass da wirklich eine ist, sonst hätten die das nicht aufgeschrieben.

Anlieger ist gesetzlich nicht weiter definiert. Im allgemeinen wird vor Gerichten als Anlieger definiert, wer in der Straße wohnt oder mit einem dort liegenden Grundstück in einer Beziehung steht. Das wäre bei einem Restaurantbesuch der Fall. Du hast in dem Moment eine geschäftliche Beziehung zum Restaurant-Besitzer.

Allerdings darfst Du da nicht parken. Damit entfällt das Anliegen

Sollte das mit der Halteverbotszone tatsächlich falsch sein, habt Ihr tatsächlich gute Chancen. Gibt es die doch, Seher ich eher keine Chance.

Als Gast ist man kein Anlieger, sondern Gast. Und Restaurantgäste, insbesondere von außerhalb, haben auf vorgesehenen, öffentlichen Parkflächen zu parken (ob frei oder kostenpflichtig) + den Weg zum Restaurant zu latschen, weil man da eben nicht parken kann. Anlieger sind alleine die, die in dieser Straße wohnen + vielleicht mal einen Kühlschrank vor ihrer Haustür ausladen müssen. Dagegen vorgehen .... Das macht jetzt schön Verwaltungsarbeit + aus den 55 € werden ganz schnell 75 €. Viel Glück dabei!

Wer parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro

(aus: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/)

...erklärt zumindest die Höhe des Bußgelds und das "eingeschränkte Halteverbot". Natürlich ist der Restaurantbesuch ein "Anliegen"....stellt sich aber trotzdem die Frage, ob eventuell anders erreichbar oder mit eigenen Parkplätzen ausgestattet. Tatsächlich würde ich zahlen...denn ein Widerspruch wird vermutlich vergebens sein und die Sache verteuern. Die Verkehrsüberwacher kennen ihren Bezirk und wissen schon recht genau, was sie tun....da gibt es kaum ein Knöllchen "aus Versehen".