Strafe illegales Streamen?
Streame seit mehreren Monaten Filme auf nicht allzu legalen Websiten. Was können die rechtlichen Konsequenzen sein (volljährig)? Und macht die Zeitspanne/Häufigkeit einen Unterschied?
4 Antworten
Grundsätzlich gilt erst einmal der Strafrahmen des § 106 Abs. 1 UrhG, also Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Was da konkret ausgeurteilt würde ist mangels bekannter Fälle schwer zu sagen, vermutlich aber bei privatem Streaming eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen.
Daß du dafür aber überhaupt je strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wirst ist äußerst unwahrscheinlich, da diese Taten 1. schwer nachzuweisen sind (man müßte dafür ersteinmal einen der Streaming-Server hochnehmen und dann müßten die Logs auch noch was hergeben) und es 2. i.d.R. eines Strafantrages eines der Rechteinhaber bedürfte (§ 109 UrhG) und die Content-Industrie stellt gegen Privatpersonen praktisch keine Strafanträge mehr.
Von Geld- bis zu Freiheitsstrafen können mögliche Konsequenzen sein.
Nein, die Häufigkeit oder Zeitspanne machen keinen Unterschied
Dies kann mit hohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Dazu kommen eventuell noch Abmahnungen und Anwaltskosten.
Billig wird das also sicher nicht.
Als Nutzer Geldstrafen bis mehrere Hundert Euro.
Als Vertreiber Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Nochmal genauer... strafrechtliche Verfolgung droht nur im schweren Fall wie gewerblicher Nutzung. Im zivilrechtlichen Fall können Abmahnkosten von 150-500€ entstehen.
Das ist nur die Spitze des Eisberges. Die Rechteinhaber können( und werden) zivilrechtlich eine Entschädigung für die unerlaubte Nutzung einklagen. Das sind schnell mehrere tausend Euro, und das für jeden einzelnen Fall. Da kann ganz schnell ein sehr hoher Geldbetrag zusammen kommen.
"Die Rechteinhaber können( und werden) zivilrechtlich eine Entschädigung für die unerlaubte Nutzung einklagen."
Ersteinmal können sie diesen nur einfordern, erst wenn du nicht zahlst können sie klagen.
"Das sind schnell mehrere tausend Euro, und das für jeden einzelnen Fall. Da kann ganz schnell ein sehr hoher Geldbetrag zusammen kommen."
Du verwechselst das hier mit Filesharing (P2P), dort ist das Problem, daß die Werke direkt weiterverbreitet werden und deshalb der x-fache Verkaufs-Wert des Werkes als Schadensersatz vom Filesharer gefordert werden kann. Bei einfachem Streaming erfolgt hingegen lediglich eine einzelne Vervielfältigung zur einmaligen Nutzung, da dürfte die Höhe des Schadensersatzes jedenfalls unter 100 € liegen. Angesichts dieser Summen scheint die Content-Industrie an einer Verfolgung dieser Verstöße aktuell gar nicht interessiert zu sein, es gibt keinerlei bekannte Fälle.
Bis zu wieviel hundert?