Hat es Folgen wenn ich (illegale) Internetseiten zum Streamen von Filme benutze?
Hallo zusammen,
ich habe schon seit längerem vor Serien weiter zu schauen die auf der Streaming Plattform wo ich Abonnent bin anfangen jedoch dazugehörige Serien (Spin Offs) kostenpflichtig sind. Ich habe mich über andere kostenlose Wege informiert wo ich diese Spin Offs streamen kann und bin auf einige Internetseiten gestoßen. Nach einiger weiterer Recherche ist mir jedoch aufgefallen dass diese Internetseiten nicht ganz legal sind. Ich habe gesehen dass ziemlich viele Leute in Deutschland solche Internetseiten zum Streamen von Serien und Filmen benutzen und habe mich nun gefragt ob das Nutzen dieser Internetseiten auch Konsequenzen für die Nutzer hat.
Danke für die Hilfe
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/IngaSwenson/1655301211251_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.png?v=1655301211000)
Die Inhalte finanzieren sich nicht von selbst. Als Schmarotzer trägst du eine nicht geringe Mitschuld, sollte deine Lieblingsserie unerwartet keine weitere Staffel erhalten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du triffst den Nagel genau auf den Kopf! Der Konsument schadet sich im Endeffekt nur selbst wenn er kein Geld für sein Produkt ausgeben will, egal ob es sich um Filme,Serien, Spiele ect. handelt. Mich regen solche Leute auf, da meine Lieblings spiele Reihe „legend of Zelda“ beim neusten Teil „totk“ schon vor Release Millionenfach im Internet illegal heruntergeladen wurde. Ich hoffe dennoch auf eine Fortsetzung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Moin.
Prinzipiell ist es nur legal, wenn man Filme erwirbt in einem Geschäft. Digital wie z.B. von Amazon. Oder auch Streaming Anbieter wie Netflix, Crunchyroll etc.
Bei ilegalen verstößt man natürliche viele Rechte. Und die sind soweit verständlich. Z.B.
- § 15 UrhG – Allgemeines Verwertungsrecht
- § 19a UrhG – Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- § 53 UrhG – Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Mit der folge von § 106 UrhG das wird in der Regel mit Geldstrafen geahndet. Nur gibt es da auch keine festen Zahlen.
Meine Schwester z.B. sollte damals 40.000 Euro zahlen. Mein bester Freund nur 8.000 Euro.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
naja öffentlich zugänglich machen und vervielfältigen tut es doch nur der Anbieter und nicht der Konsument
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das war eine lange Zeit nicht wirklich verständlich. Seit einer geraumen Zeit wird der Endverbraucher aber auch zur Rechenschaft gezogen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da sie auf jeden Fall Illegal sind, kann es zu rechtlichen Strafmaßnahmen kommen.
Sollte die Polizei herausfinden was du machst kann eine Strafe auf dich warten, was genau diese ist weiß ich nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also eigentlich ist das nicht legal, aber wenn das deinem Internetanbieter auffällt, kriegst du sowieso erstmal Post das bitte sein zu lassen, bevor irgendwelche Konsequenzen kommen. Meiner Erfahrung nach ist nur der Download gefährlich, aber ich streame seit fast 10 Jahren nur noch auf solchen Seiten und bis jetzt kam noch keine Post oder sonst wie Ärger.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
De facto nein, wo kein Kläger, da kein Richter.
Nur die Streamingseite sieht ja, dass du da streamst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
vielleicht wurde sie allerdings schon korrumpiert (wenn man das so nennen kann XD) also von der Polizei oder wer auch immer für sowas verantwortlich ist weiter betrieben und alle Nutzer davon geloggt, bis genug Beweise vorhanden sind ...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist rechtlich so nicht möglich. Außerdem ist die Polizei da nicht zuständig, der Staat verfolgt so was nicht, das ist ausschließlich im Interesse der Rechteinhaber, da Konsumenten abzumahnen.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe verstößt doch dann der Anbieter gegen diese Urhebergesetze. Mich würde in diesen Fall mehr interessieren ob ich als Nutzer der Internetseite auch Gefahr laufe eine Geldstrafe oder sonstiges zu erhalten.