Strafe für fahren ohne Fahrerlaubnis (Probezeit)?
Nehmen wir an ich fahre mein Motorrad, welches nur mit dem A2 Führerschein geführt werden darf, obwohl ich nur A1 besitze. Welche Strafe steht mir bevor falls ich (in der Probezeit) erwischt werde? Ein rein theoretisches Gedankenexperiment ;)
3 Antworten
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) ist eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht ist (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG). Dazu gibt es noch mindestens zwei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.1.11 FeV)
Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 1.2 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.
Unberührt des Obenstehenden davon könnte die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an deiner charakterlich Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anmelden...
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat!
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach Paragraf 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Wenn du deinen gültigen Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kannst, weil dieser bei dir zu Hause auf dem Küchentisch liegt, dann fährst du ohne Führerschein. Das ist wohl wahr! Und den Rest, den kannst du dir sicherlich denken.
Geld/Haftstrafe, Verlängerung der Probezeit, Abzug des Führerscheins, Aufbauseminar, Punkte, Fahrverbot
Fahren ohne Führerschein = Ordnungswidrigkeit
Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat