Strafe für Einbruch mit Diebstahl?

2 Antworten

Moin,

Diebstahl in Geschäftsraum: § 243 StGB —> 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Diebstahl in Privatwohnung: § 244 StGB —> 6 Monate/1Jahr bis 10 Jahre

Das wird in der Tat unterschiedlich bewertet.

Für den EInbruch in Geschäftsräume oder Wohnungen gibt es gesonderte Strafvorschriften.

§ 243 StGB, besonders schwerer Fall des Diebstahls, bei Einbruch in Geschäftsräume

Für den Einbruch in Wohnungen kommt mitunter der

§ 244 StGB, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl zur Anwendung.