Strafe für betrunkenes fahren?

courrefour  23.07.2024, 03:19

Wie alt bist du?

sleazzy 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 03:19

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3 Antworten

Also ich denke wenn es tatsächlich keine zeitliche Sperre zur Erlanung der Fahrerlaubnis geben wird, die mit dem 18. Lebensjahr startet, und oder keine 5 Jahre etc. dann kannst du bei einer derartigen Alkohloisiering damit rechnen, dass eine der Auflagen die Teilnahme an einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU sein wird.

Verstehe mich jezt bitte nicht falsch! Aber ich sage, wenn du in deinem Alter mit 1,6 Promill noch in der Lage warst dich auf den Roller zu setzen, ihn zu starten, und einige (kilo)Meter zu fahren, ehe es zum unfall kam, spricht das für eine gewisse Gewöhnung an Alkohol.

Ich möchte dir hier und jetzt ans Herz legen, dem Alk KOMPLETT zu entsagen! In deinem Alter habe ich auch mal besoffen Mist gebaut. und es war gut, dass ich danach dann einfach njet gesagt habe.


sleazzy 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 04:26

Danke für die Antwort, das war tatsächlich das höchste 3. mal das ich gesoffen habe aber ja das ist echt unnötig habe da auch nur getrunken weil es der Abschluss unserer Klasse in der Schule war

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superseegers  23.07.2024, 10:40
@sleazzy

Der Grund und die Häufigkeit sind eher irrelevant, das Ergebnis von 1,6 Promille wird bewertet.

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Strafrechtlich kann man folgendes annehmen:

  1. Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB
  2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB
  3. Fahren ohne Versicherungsschutz gemäß § 30 PflVG

Da du noch minderjährig bist, richtet sich die Strafe nach dem Jugendgerichtsgesetz. In der Regel wird es auf eine vom Richter zu bestimmende Zahl von Sozialstunden hinauslaufen. Bei 1,6‰ vielleicht auch die Verpflichtung zur Teilnahme an irgendeinem Kurs, in dem das Thema Alkohol behandelt wird.

Sowohl § 315c als auch § 142 StGB sind Tatbestände, bei denen die Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB regelmäßig durch den Richter entzogen wird.

Die Dauer der Entziehung ist in § 69a StGB geregelt. Die Sperre kann vom Richter grundsätzlich zwischen 6 Monaten und 5 Jahren angeordnet werden. Die Sperre beginnt mit Rechtskraft des Urteils.

Wie lang die Sperre nun sein wird, kann man nicht voraussagen. der Richter bestimmt sie nach dem Umständen deines Einzelfalles. Du bist Ersttäter. Außerdem warst du "nur" mit einem Roller (also nicht PKW, LKW oder Bus, von denen eine wesentlich höhere Gefahr ausgeht) unterwegs und hast dich nachträglich freiwillig gestellt. Andererseits hast du gleich drei Straftaten begangen und der Promillewert ist schon ziemlich hoch. Wie gesagt wäre es reines Raten, hier einen konkreten Wert für die Sperre zu nennen, aber mehr als zwei Jahre würden mich schon überraschen.

Wenn du nach Ablauf der Sperre eine neue Fahrerlaubnis beantragst (egal ob für Roller oder Auto), kommt auf jeden Fall eine MPU auf dich zu, wenn der Blutwert bei 1,6‰ oder mehr liegt (§ 13 Nr. 2c FeV). Ansonsten kann aber auch aus einem der in § 11 Abs. 3 FeV genannten Gründe eine MPU drohen.

1,6 Promille auf einem unangemeldeten Roller ist schon heftig. Da hast du wenigstens 5 Jahre Zeit auf den FS zu sparen.


sleazzy 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 03:52

Der Polizist bei der Behörung meinte, das man das mit dem ohne Nummernschild fahren evt fallen lassen könnte würde es noch irgendeine Chance geben das ich den Führerschein mit 18 anfangen kann?

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superseegers  23.07.2024, 10:39
@sleazzy

Was der Polizist meint, ist vollkommen egal. Er schreibt auf, was geschah, die Entscheidungen treffen andere, nicht der Polizist/die Polizei.

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