Strafe: Fahrrad auf Gehweg und Zebrastreifen?
Hallo Zusammen,
ich hab neulich in Wien eine Strafe um 120€ erhalten wegen folgende vergehen:
- Fahrrad fahren auf dem Gehweg
- Fahrrad fahren auf dem Zebrastreifen
- Handy beim Fahrrad fahren verwendet
Das ding ist nur, dass ich in Schrittgeschwindigkeit unterwegs war.
Also ich war mit einem Freund unterwegs, und der war zu fuß.
Er ist auch nicht schnell gegangen oder so und ich bin halt neben ihm "gefahren".
Meine Frage ist nun also ab wann ich denn mit dem Fahrrad fahre und ob ich hier eine chance hätte wenn ich die Strafe anfechte. Was ist eure Einschätzung dazu? :)
Außerdem war der Polizist auch alleine, ich dachte mal gehört zu haben, dass Polizisten eigentlich immer mindestens zu zweit auf Streife sein müssen. Hab aber auf Google dazu nix gefunden.
Ich bin für jeden Input dankbar. :)
LG
Johannes
5 Antworten
Fahrrad fahren ist auf dem Gehweg verboten. Handy beim Fahren benutzen ist verboten. Fahrrad fahren auf dem Zebrastreifen ist verboten.
Du hast also alles getan was man dir vorwirft. Da ist eine Anfechtung sinnlos.
Informiere dich einfach über die Verkehrsregel, wenn Diese dir nicht bekannt sind. Dann passiert so etwas auch nicht.
Sobald du auf deinem Fahrrad bist/sitzt und es rollt fährst du.
Da kanst du anfechten was du willst: du hast dich nicht an die Regeln gehalten, also musst du Strafe zahlen.
Ob du nun mit Schrittgeschwindigkeit am GEHweg oder am Zebrastreifen fährst oder mit 20 km/h ist dabei nebensächlich.
Fahrradfahren auf dem Gehweg ist eben verboten, und auf dem Zebrastreifen ebenso. Da geht es nicht nach der Geschwindigkeit. Und dass du beim Fahren nicht telefonieren darfst, sollte sich auch längst rumgesprochen haben.
Das ding ist nur, dass ich in Schrittgeschwindigkeit unterwegs war
Dann sei froh, sonst hätte es noch eine wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gegeben..
Also NEIN, alles korrekt!