Strafe bei Beleidigung?

4 Antworten

ja natürlich zählt das als Beweis.

b Gegenanzeige

c da passiert entweder gar nichts weil ihr beide euch einfach gestritten habt das ist nicht im öffenztlichen interesse

oder die Staatsanwaltschaft entscheidet das es doch im öffentlichen Interesse ist und es gibtn normales Verfahren.

Dann steht einmal Aussage gegen Aussage aber eben mit Beweisen, gegen ihn. Somit passiert dir genau gar nichts.

Es ist auch denkbar dass das alles als Zivilklage gemacht werden kann, die müsste dein Bruder aber extra machen und das kann halt im End auch Geld kosten für ihn.

Die sexuelle Belästigung ja da gibts vermutlich keinerlei Beweis.

Tolle Familienverhältnisse die ihr da habt.

Ihr könnt euch wechselseitig anzeigen so oft ihr wollt. Damit beschäftigt ihr unnötig die Polizei die wichtigeres zu tun hat und es wird nie großartig was rauskommen.

Das mit der Vergewaltigung tut mir sehr leid, aber auch da wird nicht großartig etwss rauskommen. Es steht nach dieser langen Zeit Aussage gegen Aussage.


Sidsi 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 09:22

Ja, das denk ich mir auch..

Ich hab auch keine lust darauf, aber ganz ehrlich ich will mir sowas nd gefallen lassen. Er hat mich immer auf harter tour beleidigt, hat mich so fertig gemacht psychisch das ich teils nicht mehr leben wollte und ich habe meine Klappe gehalten und nix gemacht und wegen so einer lächerlichen sache rennt der direkt zu Polizei und zerstört somit meine Zukunft, peinlich… und das lasse ich mir echt nicht gefallen, ich habe lange genug meine Klappe gehalten.

hmm oke

Anzeigen kann man alles, aber wenn man selbst psychische Probleme gröberer Art hat dann leider die Glaubwürdigkeit und das gilt fürs ganze Leben und auch für Berufswünsche ..

Kein öffentliches interesse bei so einem Familienstreit. Es wird eh fallengelassen.

Zum Thema eine Aussage als beschuldigter machen, sag ich hier auf GF nichts. Geht mal alle hin und versucht die Polizisten zu überzeugen.