Strafanzeige kiffen?
Folgendes ist passiert:
Ich (17) und eine Freundin von mir (13) waren gestern bekifft draußen. Zwei Typen haben uns dann darauf angesprochen. Eine andere Freundin hat dann noch gesagt wie ich heiß, als sie zufällig vorbeikam und mich begrüßt hat.
Also die zwei Typen wissen mein Alter und mein Name.
Das Ding ist jetzt aber, dass das Gras von der 13 jährigen kommt und ich nur mitkiffe. Wenn die das jetzt anzeigen was könnte da passieren?
Ich Brauch auch jetzt keine Kommentare dass ich das am besten einfach hätte lassen sollen etz. Einfach die Frage beantworten falls es jmd weiß danke
5 Antworten
Ich bezweifel, dass da viel passieren wird. Erstens denke ich nicht, dass die Typen euch anzeigen und zweitens gehe ich nicht davon aus, dass da groß was passieren würde bei einer Anzeige deswegen..
Es ist allerdings extrem bedenklich, dass deine Freundin dealt. Sobald sie 14 ist, kann das strafrechtlich Probleme geben, welche man besser vermeiden möchte.
Hallo,
Das dürfte dann ziemlich lustig werden wenn die 13 jährige dann auf den Plan kommt zu sagen sie hätte das Gras von dir, dann würdest du erst Recht mit deinen 17 Jahren reichlich dumm da stehen, Ärger dürfte es so oder so für euch beide geben da ihr beide unter 18 seid.
unter 18 dürfte normales btmg zählen, du mit geringen Mengen naja is eher latte, sie is Dealerin kriegt ufn Deckel wenn Leute plaudern.....is allerdings noch minderjährig daher gibts andere Maßnahmen.
Naja das wirst du sehen... Wenn es zur Anzeige kommt geht der ganze Prozess los... Ermittlungs und Strafverfahren und dann bekommst du auf jeden Fall mächtig Ärger, kannst dich auf Drogen Prävention freuen, eventuell Geld oder Sozialstrafe...
No shit Meister... Hab's aber schon oft erlebt dass es dann eben zu finanziellen "Sanktionen" kommt. Zum Beispiel an gemeinnützige Einrichtungen.
Genau, das gibt es tatsächlich, aber halt keine klassischen Geldstrafe, wenn du weißt was ich meine.
Jap, war eventuell etwas schlecht formuliert meinerseits
Ich denke, ich habe es meinerseits ebenfalls nicht gut formuliert.
Ohne sichergestellten Joint ist ein Verfahren gar nicht möglich!
Der relevante Punkt ist, dass sie nicht strafmündig ist. Die Minderjährigkeit spielt da kaum eine Rolle, die ist höchstens dafür relevant, dass auf jeden Fall das Jugendstrafrecht angewendet wird. Bis 21 kann das Jugendstrafrecht angewendet werden und dies wird auch meistens getan.