stimmt es das ein arbeiter der krank geschrieben ist nicht mehr nach 22 uhr draussen sein darf?
folgenes.. ein krank geschriebener arbeits kollege von mir, kam letzte nacht um 2 uhr zu meinen arbeitskolege und mir um uns einen kurzen besuch zu machen.. mein arbeits kollege sagte zu ihn... lass dich mal nicht vom chef erwischen ... du weist ja.. nach 22 uhr ist es krank geschriebenen leuten nicht mehr gestattet unterwegs zu sein..ich lachte und dachte es ist ein scherz... mein arbeitskollege aber verneinte es und sagte.. lach nicht.. das ist ein gesetzt...erkundige dich mal.. dann wirst du sehen das ich recht hab...das mach ich jetzt.. hat mein arbeits kollege recht? ausgangs sperre um 22uhr für kranke arbeitnehmer?
5 Antworten
Nein, das sollte so wohl pauschal nicht richtig sein. Wenn Du krank geschrieben bist, hast Du Dich so zu verhalten, dass Du möglichst schnell wieder gesund wirst. Oder anders ausge- drückt - Du musst alles unterlassen, was Deiner Genesung im Wege steht. Hat der Arzt Dir also Bettruhe verordnet, darfst Du Dich gar nicht draußen sehen lassen. Hast Du allerdings massive Schlafprobleme (und sonst spricht auch nichts gegen einen Aufenthalt im Freien oder hat der Arzt Dir dies gar verordnet), dann kannst Du sicher auch nach 22 Uhr Dir mal draußen die Füße vertreten
Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die die Genesung behindern oder verlangsamen. Das mit den Uhrzeiten ist völliger Quatsch.
Das ist nicht richtig. Es sieht vielleicht blöd aus, wenn ein arbeitsunfähig geschriebener AN nachts in einer Kneipe angetroffen wird. Solange er aber nichts tut was seine Genesung verzögert oder verhindert, kann ein AN auch bei Krankschreibung weggehen.
Manche AN fahren auch arbeitsunfähig in Urlaub. Auch das ist rechtlich erlaubt. Es kommt immer darauf an, welche Krankheit vorliegt. Wenn man mit einem Gipsarm z.B. ein Musical besucht ist das kein Problem. Wenn man sich aber mit Grippe nachts in Kneipen herumtreibt, ist das für den Heilungsprozess bestimmt kontraproduktiv.
Wer ganz sicher gehen möchte, kann sich auch bei der Krankenkasse erkundigen.
Es kommt auf die Krankheit an: Wenn Du eine Grippe hast, sollte man ins Bett, um gesund zu werden. Wenn Du einen Bandscheibenvorfall hast, solltest Du nicht joggen, wenn Du wegen einem gebrochenen Bein arbeitsunfähig bist, sollte man Dich nicht in der Disco sehen. Ein Arbeitskollege hat während seiner Krankschreibung einem Ladenbesitzer geholfen, einen Dieb zu fangen. Das stand groß in der Zeitung. Der Arbeitgeber wollte wissen, wie das geht: Krank sein und hinter einem Dieb herlaufen. Aber der Arzt hat ihm ausdrücklich attestiert: Für die Arbeit in der Firma (die sehr anstrengend ist ) ist er zu krank. Für andere Tätigkeiten nicht.
Auch mit grippe kann man an die Luft gehen. Frische Luft tut gut dabei:-)
Da habe ich ja noch nie was von gehört.
Wenn man krankgeschrieben ist, aber nicht das Bett hüten soll, kann man auch rausgehen.
Dann soll er mal einen Gesetzestext bringen.
Man kann aber auch bei der Krankenkasse mal nachfragen.
das hab ich auch gesagt.. aber mein gesunder arbeitskollege sagte... das er das weis. aber eben auch nur vor 22 uhr..