stimmt das eurer meinung so?
vermieter hat vor ca einem Jahr schon eine Mieterhöhung veranlasst haben.
Zu beachten gilt auch hier;
Eine erneute Mieterhöhung ist unwirksam. Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen (§ 558 Abs. 1 S. 1 BGB).
Und innerhalb von 3 Jahren darf die Kaltmiete nicht um mehr als 20 % steigen (Abs. 3), in manchen Gegenden nur 15 %.