Steuerfreigrenze beim kaufen und verkaufen?

3 Antworten

Das was du machen möchtest, ist bereits ein gewerbliches handeln, da du die Geräte kaufst, mit der Absicht damit einen Gewinn zu erzielen. Somit benötigt es auch einer Gewerbeanmeldung und du musst dich auch als gewerbetreibender im Netz erkenntlich zeigen und eine Rechnung auf deine Verkauften Handys ausstellen.

Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro, kannst du von der Kleinunternehmer Regelung gebraucht machen und musst keine Umsatzsteuer zahlen. Andernfalls würden solche Geschäfte allerdings auch unter die Differenzbesteuerung fallen.

Je nachdem wie die Steuerfreigrenze ist auch mehr oder weniger.

Es gibt keine.

Du kaufst Dinge an mit dem Ziel sie gegen Gewinn weiter zu verkaufen und das nicht bloß einmal. Damit handelst du gewerblich. Ergo musst du ein Gewerbe anmelden und dich auch im Internet als gewerblicher Händler zu erkennen geben. Auch die Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung wird ausgelöst.

Wenn diese Tätigkeit nebenberuflich ist, kannst du bis zu 410,- € Gewinn im Jahr steuerfrei verdienen. Von 411 bis 820,- € gibt es eine Ermäßigung, ab 821,- € schlägst es voll in der Steuerpflicht ein.

Du sagtest, du willst es nicht gewerblich machen.

Das, was du vor hast, nennt man An- und Verkauf. Das ist unweigerlich gewerblich, egal in welcher höhe du Gewinne oder Verluste machst.

Das Große Problem ist ehr, das du auch die Gewährleistung / Garantie übernehmen musst inkl. das Risiko, wenn irgendetwas nicht stimmt und das Paket abhanden kommt.